Die Einkommenssteuererklärung für Rentner
Nicht alle Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Nur wenn deine Rente hoch ist oder wenn du Zuverdienste hast, musst du eine Einkommenssteuererklärung machen. Wir erklären dir genau, wann eine Steuererklärung fällig wird, was du dabei beachten solltest, wo du Hilfe findest und was du als Rentner alles von der Steuer absetzen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ein Teil deiner Rente ist steuerfrei. Wie hoch dieser Anteil ist, bestimmt der Rentenfreibetrag (siehe auch: Link). Außerdem wichtig ist der Grundfreibetrag: Er legt das Existenzminimum fest und liegt im Jahr 2020 bei 9408 Euro für Alleinstehende. Zu dieser Summe kannst du noch die Werbekostenpauschale für Rentner hinzurechnen. Sie liegt bei 102 Euro im Jahr. Als alleinstehende Person kannst du also deinen Rentenfreibetrag plus 9510 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Für Paare, die zusammen veranschlagt werden, verdoppelt sich die Summe. Liegst du unter dieser Grenze, musst du normalerweise keine Steuererklärung abgeben.
Nötig wird eine Steuererklärung dann, wenn …
- deine Einkünfte diese Summe übersteigen (dazu zählen auch Zuverdienste, private Renten oder Betriebsrenten, Zinserträge und Mieteinnahmen),
- ihr als Paar zusammen veranlagt seid und einer von beiden noch Lohn bezieht oder andere Einkünfte hat,
- dich das Finanzamt auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Auf eine Aufforderung vom Finanzamt solltest du in jedem Fall reagieren. Sonst wird dein Einkommen geschätzt und das fällt normalerweise zu deinen Ungunsten aus.
Welche Werbekosten kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?
Generell wird eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro angenommen. Diese Pauschale wurde eingeführt, um die umständliche Einreichung und Prüfung von Kleinstsummen zu vereinfachen. Bei Rentnern liegt der Pauschbetrag deutlich niedriger als bei Arbeitnehmern, weil ja üblicherweise keine Bewerbungskosten etc. mehr anfallen. Falls du höhere Werbungskosten hattest, kannst du auch diese von der Steuer absetzen. Du musst dann allerdings alle Aufwendungen belegen.
Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die der Sicherung und Erhaltung der Renteneinnahmen dienen, zum Beispiel:
- Steuerberatungskosten
- Kosten für einen Rentenberater
- Gewerkschaftsbeiträge
- Kosten, die bei der Beantragung der Rente anfallen, zum Beispiel Fahrtkosten, Porto, Telefonkosten, Parkgebühren oder Bürobedarf
- Gerichtskosten im Streitfall, solange es um deine Rente geht
- Kontoführungsgebühr, pauschal 16 Euro im Jahr
Wenn diese Kosten die Summe von 102 Euro überschreiten, kannst du sie einzeln absetzen. Liegen sie unter 102 Euro, wird trotzdem der volle Pauschbetrag eingerechnet. Du musst in diesem Fall deine Werbungskosten nicht belegen.
Was kann ich sonst noch von der Steuer absetzen?
Auch über die Werbekosten hinaus gibt es eine ganze Menge Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst. Dazu gehören zum Beispiel diese Dinge:
- Spenden: Wenn du gemeinnützigen Vereinen, Parteien oder der Kirche Geld spendest und dies nachweisen kannst, mindert das deine Steuer. Bei Summen bis 200 Euro weist du die Spende einfach mit einer Kopie deines Kontoauszuges nach. Für höhere Spenden musst du eine Spendenquittung im Original einreichen.
- Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung: Wenn du hohe Ausgaben für deine Gesundheit hast, kannst du diese ebenfalls in der Steuer angeben. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Krankenhausaufenthalte, Prothesen und andere Hilfsmittel, Zuzahlungen für Brillen oder Hörgeräte, Medikamente etc. Entscheidend ist für die Steuer allerdings, ob die Kosten die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Und: Frei verkäufliche Medikamente können nur dann eingerechnet werden, wenn ihre Einnahme medizinisch notwendig ist. Das kannst du zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Eine Übersicht von der Apotheke, welche Medikamente du dort bezogen hast, reicht üblicherweise nicht aus.
- Behindertenpauschbetrag: Bei einem Behindertengrad zwischen 25 und 100 Prozent kannst du eine Behindertenpauschale von der Steuer absetzen. Der Behindertenpauschbetrag hängt vom Behindertengrad und bestimmten Merkmalen ab. Einige Beispiele: Bei einem Grad der Behinderung von 25 bis 30 Prozent liegt der Pauschbetrag bei 310 Euro pro Jahr. Hast du einen Behindertengrad zwischen 65 und 70 Prozent, liegt die Pauschale schon bei 890 Euro. Bei einem Grad zwischen 95 und 100 Prozent kannst du 1420 Euro absetzen. Wenn die Merkmale „Bl“ (für „blind“) oder „H“ (für „hilflos“) im Behindertenausweis eingetragen sind, beträgt der Pauschbetrag sogar 3700 Euro. Falls du gesundheitlich eingeschränkt bist, kann es sich also spätestens jetzt lohnen, einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen.
- Fahrtkosten bei Behinderung: Wenn du einen Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent hast, kannst du pauschal 900 Euro Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Das gilt auch bei einem Behindertengrad von 70 Prozent, wenn das Merkzeichen „G“ (für „Gehbehinderung“) oder „aG“ (für „außergewöhnliche Gehbehinderung“) eingetragen ist.
- Versicherungsbeiträge: Deine Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung kannst du in voller Höhe von der Steuer absetzen. Weitere Versicherungen (zum Beispiel deine Privathaftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Kfz-Versicherung) können nur unter bestimmten Umständen geltend gemacht werden.
- Kosten für ein Pflegeheim: Wenn du krankheitsbedingt in einem Alten- oder Pflegeheim lebst, kannst du die Kosten hierfür von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist eine Pflegestufe.
- Kosten für eine Kur: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Kur antrittst, kannst du die entstehenden Kosten ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Vor allem wenn du einen Großteil der Kosten selbst tragen musst, kann das eine große Unterstützung sein. Lass dir allerdings vor Kurantritt ein amtsärztliches Attest ausstellen, dass du die Kur tatsächlich benötigst!
- Haushaltshilfe oder Pflegedienst: Wenn du Ausgaben für einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe hast, kannst du diese als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Ausgabe absetzbar ist, dann gib sie in der Steuererklärung einfach mit Nachweis an. Im Finanzamt wird sowieso jede dieser Ausgaben geprüft. Was nicht absetzbar ist, wird dann einfach ohne Folgen für die restliche Steuererklärung abgelehnt.
Wo finde ich Hilfe für die Steuererklärung als Rentner?
Auch als Rentner kann die Steuererklärung noch ganz schön kompliziert sein. Wenn du eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst, heißt das noch lange nicht, dass du am Ende auch tatsächlich Steuern zahlen musst. Jetzt kommt es allerdings darauf an, dass du alle absetzbaren Ausgaben auch angibst. Dazu gehören zum Beispiel Werbekosten, aber auch einige andere Ausgaben. Im Zweifel solltest du dich an einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein wenden. Deren Kosten kannst du übrigens auch wieder als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Quellen
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/rentenbesteuerung/
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/rentenbesteuerung
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/895/wie_hoch_ist_der_behinderten-pauschbetrag
https://www.steuer-schutzbrief.de/behindertenpauschbetrag.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.aktuell-verein.de/lohnsteuerhilfeverein/steuererklaerung-rentner/
https://www.steuern.de/steuertipps-rentner.html
https://www.buhl.de/steuernsparen/die-zehn-besten-steuertipps-fuer-rentner/
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/451/welche_werbungskosten_kann_ich_als_rentner_geltend_machen
https://www.steuertipps.de/steuern-rente/steuererklaerung-fuer-rentner/wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/437/wann_muessen_rentner_eine_steuererklaerung_abgeben
Kommentar von Mia Jeschke |
Ich bin seit fünf Jahren in Rente und kann bis jetzt alles bestätigen aus Ihrem sehr informativen Artikel. Gut recherchiert! Allerdings habe ich letztes Jahr leider mein Auto behindertengerecht umbauen müssen und überlege nun, ob das eventuell auch unter die Fahrtkosten bei Behinderung fallen könnte. Der Betrag des Umbaus war allerdings natürlich höher als die von Ihnen angegeben 900 Euro. Auch wurden Umbauten an unserem Haus durchgeführt, also eine Rampe am Eingang und weitere Maßnahmen. Fallen die vielleicht unter die Behindertenpauschale oder gibt es eine andere Möglichkeit, sie abzusetzen? Oder ist das eine Frage für den Steuerhilfeverein?
Kommentar von Susanne M. |
Der Rentenfreibetrag verringert sich von Jahr zu Jahr, bis 2040 die Null-Prozent-Marke erreicht sein wird. Doch angesichts des ebenfalls konstant sinkenden Rentenniveaus und der steigenden Freibeträge werden wohl immer weniger Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, selbst wenn sie gezwungen sind, ihre Rente durch einen Nebenjob aufzubessern.
Auch Handwerkerkosten (abzüglich der Materialkosten) und die Kosten für behindertengerechten Umbau deiner Wohnung oder deines Fahrzeugs wirken sich mindernd auf die zu zahlende Steuer aus.
Quellen:
https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/ratgeber/rentenfreibetrag_tabelle.php
https://www.smart-rechner.de/haushaltsnahe_dienstl/ratgeber/handwerker_absetzen.php
https://barrierefrei.de/news/rollstuhlrampe-steuerlich-absetzen.html
Kommentar von Samira |
Als Rentner ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Bruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag (2019 - 9.168 €, 2020 - 9.408 €, 2021 - 9.744 €) übersteigt (für Verheiratete doppelte Beträge)
Wer 2019 in Rente gegangen ist, muß 78% der Rente versteuern.
Das heißt noch nicht, daß man auch tatsächlich Steuern zahlen muß, denn die KV-Beiträge oder andere steuerliche Abzugsmöglichkeiten werden noch berücksichtigt.
Wer dadurch dauerhaft unter dem jedes Jahr steigenden Grundfreibetrag bleibt, kann einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht stellen oder können ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten.
Wenn noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind, kann sich die Abgabepflicht auch daraus ableiten.
Sofern eine Abgabepflicht nur wegen der Renteneinkünfte vorliegt, ist zu empfehlen die Steuererklärungen 2019 und 2020 nachzuholen - ein Verspätungszuschlag wird i. d. R. den Rentnern erlassen, wenn sie glaubhaft versichern, daß sie von einer Abgabepflicht bisher nichts gewußt haben.
Kommt erst die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der vorigen Jahre, dann könnte des mit dem Erlaß des Zuschlages schwieriger werden.