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Kosten und mögliche Erstattungen für einen Notrufmelder – Sicherheit zum Nulltarif?

Ein Notrufmelder für zu Hause oder unterwegs gibt Menschen, die alleine sind, ein Stück Sicherheit und hilft ihnen, eigenständig zu bleiben. In einem Notfall ist adäquate Hilfe nur einen Knopfdruck entfernt. Das entlastet nicht nur den betreffenden Menschen selbst, sondern auch Angehörige, die sich nun weniger Sorgen machen müssen. Unterschiedliche Anbieter verlangen neben einer einmaligen Anschlussgebühr monatliche Betriebskosten. Hier erfährst du, mit welchen Kosten du rechnen musst, wenn du dir einen Notrufmelder zulegst und an welcher Stelle du finanzielle Unterstützung bekommen kannst. Wenn du weißt, worauf es ankommt, kostet dich ein Notrufmeldesystem keinen Cent.

Die Anschlussgebühr

Der Anschluss eines Notrufmelders erfolgt in der Regel durch eine geschulte Fachkraft. Bei einem klassischen Hausnotruf wird die Basisstation an den heimischen Telefonanschluss (dreifach-TAE-Dose oder Router) angeschlossen. Ebenfalls notwendig für den Anschluss ist eine Steckdose in unmittelbarer Nähe. Dabei wird das Gerät so geschaltet, dass es Vorrang vor der normalen Telefonleitung hat. Das bedeutet, wenn der Notruf während eines laufenden Telefongesprächs betätigt wird, wird es gegebenenfalls automatisch unterbrochen, um das Notsignal sofort weiterleiten zu können. Für eine Gewährleistung einer einwandfreien Nutzung muss das System durch einen vom Anbieter des Notrufmelders gestellten Techniker installiert werden. Die einmaligen Kosten für diesen Service liegen je nach Anbieter und Geräteumfang (auch Zusatzgeräte) im Durchschnitt zwischen 10 und 80 Euro und umfassen in der Regel auch eine kurze Einweisung.

Monatliche Gebühren

Für die Bereitstellung des Notrufdienstes, der in der Regel rund um die Uhr für die Nutzer zur Verfügung stellt, fallen monatliche Pauschalen an. Ob oder wie häufig der Notruf tatsächlich betätigt wird, ist für diese Kostenerhebung unerheblich. Die Höhe dieser Pauschalen variiert nicht nur mit dem Anbieter und der Region, sondern hängt vor allen Dingen von den gebuchten Leistungen ab. Für die sogenannten Basisleistungen werden in der Regel Kosten zwischen 20 und 30 Euro berechnet. Diese Basisleistungen eines Notrufmelders umfassen:

- Rund-um-die-Uhr-Besetzung einer Notrufzentrale

- Bei Notfall: sofortige Koordination adäquater Hilfsmaßnahmen

- Benachrichtigung einer Kontaktperson

- Wartung und eventuell anfallende Reparaturen

Je mehr zusätzliche Leistungen vertraglich vereinbart sind, desto höher werden entsprechend die monatlichen Kosten. Hier ist es wichtig, sich im Vorfeld genaue Gedanken darüber zu machen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und was sie im Einzelnen kosten.

Zusatzleistungen

Neben den erläuterten Basisfunktionen eines Notrufmelders können unterschiedliche Leistungen vertraglich vereinbart werden, die speziell an die Situation bei dir oder deinem pflegebedürftigen Angehörigen angepasst sind. Das Spektrum reicht von erweiterten Serviceleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Abstimmung individueller Notfallpläne oder regelmäßige Kontrollanrufe bis hin zu zusätzlichen Geräten wie Sensormatten, GPS-Ortungsgeräte oder Sturzsensoren. Entsprechend erhöhen sich die monatlichen Kosten durchschnittlich um 10 bis 30 Euro zuzüglich etwaiger Anschaffungs- oder Mietkosten für Spezialgeräte. Letztere stellen allerdings eher eine Ausnahme dar.

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Ein Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel für Senioren offiziell anerkannt und kann somit bereits ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Damit du Anspruch auf eine Bezuschussung hast, muss eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Anbieter des Notrufmelders und dem GKV-Spitzenverband bestehen. Hier ist es also wichtig, dass du dich im Vorfeld darüber informierst, ob dein gewählter Anbieter überhaupt von der Pflegeversicherung akzeptiert wird. Wenn du unsicher bist, kannst du bei der Pflegeversicherung anrufen und fragen. Bestehende Verträge sind allerdings der Regelfall, sodass du dir eigentlich keine Sorgen machen musst. Seit dem 1.7.2021 ist für einen Hausnotruf eine Bezuschussung von 25,50 Euro monatlich vorgesehen. Mit diesem Zuschuss sollen die Basisleistungen eines Notrufmeldesystems abgedeckt werden. Mögliche Zusatzleistungen, die zu einem erhöhten monatlichen Beitrag führen, müssen demnach von der betroffenen Person selbst getragen werden. Für den Anschluss des Notrufmelders werden außerdem einmalig 10,49 Euro erstattet. Die rechtliche Grundlage hierfür ist in § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert:

„Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.“

Der Gesetzestext sieht es also vor, die Notwendigkeit der Versorgung prüfen zu lassen. Wie genau sieht das aus und was gilt es zu beachten?

Antrag auf Kostenerstattung

Für den Antrag auf eine Kostenerstattung bei der Pflegekasse musst du folgenden Punkte beachten:

  1. Pflegegrad

Es muss zum aktuellen Zeitpunkt ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Welcher das ist, spielt keine Rolle. Liegt kein Pflegegrad vor, muss er zunächst separat beantragt und geprüft werden. Da es sich bei einem Notrufmelder um ein Pflegehilfsmittel handelt, der nur für pflegebedürftige Personen vorgesehen ist, ist diese Voraussetzung zwingend notwendig. Zum Vergleich: „Hilfsmittel“ (ohne „Pflege“) werden von der Krankenkasse erstattet und stehen jedem zu, der sie zu einem gegebenen Zeitpunkt aus medizinischen Gründen benötigt.

  1. Information der Pflegekasse

Der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse kann formlos erfolgen. Du informierst die Kasse in einem kurzen Anschreiben darüber, warum du einen Notrufmelder benötigst. Hilfreich sind Formulierungen wie „zur Erleichterung der Pflege“ oder „zur Erhaltung der Selbstständigkeit“. Es muss nachvollziehbar sein, warum das Gerät die individuelle Situation verbessert. Sehr viele Anbieter von Notrufmeldesystemen bieten Hilfe bei der Beantragung der Kostenerstattung an. Tatsächlich ist der Antrag selbst aber nicht schwierig, da die medizinischen Daten in der Regel bereits vorliegen und somit nur die jeweiligen Lebensumstände kurz erläutert werden müssen, die die Anschaffung für das Pflegehilfsmittel sinnvoll erscheinen lassen.

  1. Prüfung des Antrags

Bei der Prüfung des eingegangenen Antrags wird bewertet, ob folgende Voraussetzungen für die Kostenerstattung gegeben sind:

- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor.

- Die betroffene Person ist vollständig oder über weiter Teile des Tages oder in der Nacht allein bzw. lebt zusammen mit einer Person, die selbst nicht in der Lage wäre, sich in einem Notfall um adäquate Hilfe zu kümmern.

- Eine plötzlich eintretende Notsituation ist naheliegend.

- Bei der betroffenen Person ist davon auszugehen, dass aufgrund der zu erwartenden Notsituation kein herkömmlicher Notruf mit einem normalen Telefon erfolgen kann.

Für die Bewertung der Situation wird zusätzlich in manchen Fällen eine Stellungnahme beim MDK (Mediziner Dienst der Krankenversicherung) eingeholt.

  1. Erklärung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Nach erfolgreicher Überprüfung werden sowohl der Anbieter als auch du über die Kostenübernahme informiert. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Pflegekasse und Anbieter, sodass du lediglich eine Rechnung über etwaige Differenzbeträge bekommst. Im Idealfall sind alle anfallenden Kosten durch die Bezuschussung gedeckt und du bekommst den Notrufmelder, ohne dass Kosten für dich persönlich entstehen.

Zusätzliche Hilfe durch das Sozialamt

Wie bereits erläutert, kann die Pflegekasse bei Erfüllung der gestellten Voraussetzungen die sogenannten Basiskosten für ein Notrufmeldesystem in einer Höhe bezuschussen, die Kosten in der Regel vollständig deckt. Wenn allerdings zusätzliche Leistungen gebucht werden, die in der jeweiligen Situation notwendig sind, müssen die Kosten hierfür durch den Nutzer getragen werden. Selbst bei stichhaltigen Gründen für diese Zusatzleistung ist die Pflegeversicherung hierfür nicht zuständig. Wohl aber das Sozialamt. Ist das Einkommen zu gering, um die zusätzlichen Kosten selbst erbringen zu können, kann daher eine Kostenübernahme des Eigenanteils beim Sozialamt beantragt werden. Das Sozialgericht in Aachen urteilte am 9. August 2016 in einem solchen Fall, dass das Sozialamt diese Kosten im Zweifel übernehmen muss. Die zuständigen Sachbearbeiter hatten zunächst auf die Pflegekasse verwiesen, deren Pflicht durch die Übernahme der Basiskosten allerdings erfüllt war.

Fazit

Bei einem bestehenden Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die Basiskosten für einen Notrufmelder, wenn die betreffende Person zumindest phasenweise über längere Zeit alleine zu Hause lebt und die Selbstständigkeit durch das Gerät erhalten bleiben kann. Dadurch entstehen im Idealfall keine monatlichen Kosten. Der Antrag ist unkompliziert und viele Anbieter von Notrufmeldern bieten ihre Hilfe dabei an. Zusätzliche Leistungen erzeugen im Durchschnitt monatliche Kosten von 10 bis 30 Euro über den Basistarif hinaus und müssen selbst getragen werden. Bei finanzieller Notlage und nachweislicher Notwendigkeit können sie allerdings durch das Sozialamt getragen werden.

Der Anschluss eines Notrufmelders kostet je nach Geräteumfang einmalig 10 bis 80 Euro. Die Installation erfolgt durch eine geschulte Fachkraft.

Die Basisleistungen eines Notrufmelders werden mit Pauschalen von 20 bis 30 Euro monatlich berechnet. Mögliche Zusatzleistungen erhöhen diesen Beitrag durchschnittlich um 10 bis 30 Euro.

Die Pflegekasse übernimmt 10,49 Euro für den einmaligen Anschluss und 25,50 Euro der monatlich anfallenden Kosten. Damit sind die Basisleistungen in der Regel gedeckt. Zusatzleistungen übernimmt die Pflegekasse nicht.

Damit die Pflegekasse einen Zuschuss bewilligt, muss ein anerkannter Pflegegrad (1-5) vorliegen und die betreffende Person muss zumindest zeitweise alleine zu Hause sein. Zusätzlich muss der jeweilige Anbieter von der Kasse anerkannt sein.

Wenn notwendige Zusatzleistungen nicht selbst getragen werden können, ist eine Beantragung der Übernahme durch das Sozialamt möglich.

Was ist die Summe aus 4 und 5?

Quellen & Hinweise

https://www.pflege.de/hilfsmittel/seniorennotruf/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/hausnotrufsysteme-schneller-draht-zur-hilfe-10566

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