Bekommt mein Angehöriger einen Pflegegrad?
Du sorgst dich um einen Angehörigen, weil er offensichtlich nicht mehr alleine zurechtkommt? Und du fragst dich, ob es sinnvoll wäre, einen Pflegegrad für ihn zu beantragen – weißt aber nicht so recht, ob du die Situation richtig einschätzt? Damit du besser beurteilen kannst, ob dein Angehöriger einen Pflegegrad bekommen kann ist es hilfreich, wenn du um die Kriterien weißt, die dafür ausschlaggebend sind. Denn sobald dein Angehöriger sich bei der Pflegekasse meldet, hat er bei einer Einstufung ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen. Wie du einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellst, erfährst du hier.
Inhaltsverzeichnis
Einstufung in einen Pflegegrad: Die Kriterien
Bei der Einstufung in einen Pflegegrad geht es um die Frage, wie selbstständig dein Angehöriger bestimmte Dinge noch erledigen kann und wobei er auf Hilfe angewiesen ist. Sechs Lebensbereiche (Module) werden dafür betrachtet. Diese sechs Module fließen in die Gesamtbewertung ein, allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung.
Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)
Bei der Bewertung wird in diesem Bereich darauf geachtet, ob dein Angehöriger sich noch selbstständig fortbewegen und seine Körperhaltung verändern kann. Das reicht vom Positionswechsel im Bett, sich Aufrichten, über das Aufstehen, sich auf einen Stuhl setzen oder alleine durch die Wohnung gehen. Diese Bewertung macht mit der entsprechenden Punktzahl am Ende zehn Prozent des Gesamtergebnisses aus.
Modul 2: Kognition und Kommunikation
Kocht dein Angehöriger mitten in der Nacht Spagetti? Spricht er dich mit falschem Namen an oder wäscht sich statt im Bad in der Küche? Kognitive und kommunikative Fähigkeiten kommen im Modul 2 auf dem Prüfstand.
Hier wird gefragt, inwieweit dein Angehöriger dich und andere Personen aus seinem täglichen Umfeld noch erkennt. Außerdem kommt zum Tragen, ob er sich in der Wohnung noch orientieren kann. Manchen fällt es durch geistigen Abbau zunehmend schwer, sich sachgemäß anzukleiden oder sich zu erinnern, wer eigentlich wer ist. Im Endergebnis bei der Bewertung machen entweder dieses Modul oder Modul 3, in dem sogenannte „problematische Verhaltensweisen“ aufgenommen werden, 15 Prozent aus. Gewertet wird das Modul mit der höheren Punktzahl.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Probleme
Wenn dein Angehöriger zunehmend aggressiv reagiert, andere beschimpft oder gar wahllos handgreiflich wird, wird auch das für die Einstufung in einen Pflegegrad relevant. Manchmal äußert sich innere Unruhe auch in ziellosem Umherirren oder der totalen Ablehnung von dringend notwendiger Hilfe. Vielleicht gibt es auch Ängste, die absolut unbegründet sind – oder gar Wahnvorstellungen. Wenn du solche Verhaltensweisen an deinem Angehörigen beobachtest, notiere dir, wann dies zutage tritt – denn mit einem einzelnen Hausbesuch kann ein Gutachter nicht unbedingt alle diese Verhaltensweisen live miterleben.
Modul 4: Selbstversorgung
Den größten prozentualen Anteil im Gesamtergebnis, nämlich 40 Prozent, macht der Bereich der Selbstversorgung aus. Dabei wird gefragt: Kann sich dein Angehöriger selbst waschen? Schafft er den Toilettengang alleine? Wie sieht es mit dem Ankleiden aus? Kann er alleine Essen – sein Schnitzel schneiden, sich ein Brot schmieren? Kann er problemlos trinken – den Bescher halten, eine Flasche öffnen, sich nachschenken? Wenn er bei diesen Dingen Hilfe braucht, dann zählt der Bedarf an dieser Stelle.
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Mal angenommen, dein Angehöriger soll mehrmals täglich Tabletten einnehmen, sich Augentropfen verabreichen oder Thrombosestrümpfe anziehen. Schafft er das zuverlässig alleine? Wenn die Tabletten gerne mal vergessen oder gar verwechselt werden, oder die Augentropfen nicht zuverlässig da landen, wo sie hingehören, braucht es auch an dieser Stelle Unterstützung. Zu 20 Prozent fließt das Ergebnis in die Gesamtbewertung ein.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann dein Angehöriger noch selbst zum Hörer greifen und dich anrufen? Schafft er es noch alleine aus dem Haus, um zu seinem Singkreis zu gehen oder einen alten Freund zu besuchen? Wenn er zunehmend zurückgezogen lebt und möglicherweise das Telefon nicht mehr bedienen kann und sich nicht mehr aus dem Haus wagt, kann dieser Umstand in diesem Modul gewertet werden.
Vorbereitung ist alles
Damit du beim Hausbesuch des MDK-Gutachters nicht plötzlich von den vielen Fragen überfordert bist, und damit du in diesem wichtigen Moment nichts vergisst, solltest du dich gut vorbereiten.
- Führe Tagebuch: Ein Tagebuch, in welchem du alles notierst, wobei dein Angehöriger wann wie viel Hilfe benötigt, ist sehr wichtig. Dabei kannst du alles aufführen, was ohne deine Unterstützung nicht mehr machbar wäre. Auch Hilfe bei vermeintlichen Kleinigkeiten, wie etwa dem Öffnen einer Wasserflasche Schmieren eines Butterbrots oder dem Anziehen eines gewöhnlichen Pullovers, können später für die Beurteilung wichtig werden.
- Halte wichtige Unterlagen bereit: Außerdem ist es hilfreich, sämtliche Unterlagen zur Krankengeschichte parat zu haben. Im Idealfall stellst du direkt Kopien für den MDK zusammen. Dazu gehören neben Arztbriefen auch Röntgen- oder MRT-Bilder, Medikamentenpläne oder Entlassungsberichte von vorhergehenden Krankenhausaufenthalten.
- Hole dir Hilfe: Wenn du dich unsicher fühlst, bekommst du vor einer Begutachtung auch Hilfe bei den Pflegestützpunkten. In manchen Fällen kommen die Mitarbeiter auch am Tag der Begutachtung dazu. Im Zweifel können sie dir auch Hinweise geben, was du in eurem speziellen Fall für die Begutachtung besonders beachten solltest.
Der Tag der MDK-Begutachtung
Lasse deinen Angehörigen nicht alleine, wenn der MDK zum Hausbesuch kommt. Denn vielleicht ist dein Vater zu stolz, vor einem Fremden zuzugeben, dass er nicht mehr alleine zur Toilette findet. Oder deine Mutter schämt sich dafür, dass sie sich selbst nicht mehr angemessen kleiden kann. Du bist wichtig in dieser Situation – denn du weißt um die Probleme im Alltag und kannst die Situation entsprechend positiv beeinflussen.
Aber: Wenn du schon verinnerlicht hast, dass dein Angehöriger manches nicht mehr kann, dann neigst du vielleicht dazu, ihm automatisch zu helfen. Wenn er Durst hat und zur Wasserflasche greift, nimmst du sie ihm schon ungefragt aus der Hand, um sie für ihn zu öffnen. Oder du entschuldigst ihn, wenn er es etwas tun soll, das er nicht mehr kann. „Das muss jetzt ja nicht sein, ist ja nicht so wichtig.“ Mache dir klar: Wenn der Gutachter innerhalb einer Stunde vor Ort nicht live erlebt, was dein Angehöriger kann und was nicht, dann entsteht kein realistisches Bild. Lasse zu, dass der Gutachter sieht, wie gut oder schlecht manche Dinge funktionieren. Nur dann kann er richtig einschätzen, wo die Hilfe gebraucht wird.
Quellen & Hinweise
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-13318
Kommentar von Bea Jaske |
Ich habe bei meinem letzten Besuch bei meinen Eltern festgestellt, dass meine Mutter meinen Vater mehr umsorgt als gewöhnlich und mein Vater scheint vergesslicher, deshalb habe ich angefangen, dass von Ihnen erwähnte Tagebuch zu führen. Aber eigentlich macht das ja nur Sinn, wenn man mit der Person zusammenlebt oder hilft es auch schon, wenn man sie täglich oder alle zwei Tage besucht? Wie lange sollte so ein Tagebuch geführt werden? Sind diese Besuche des Gutachters wirklich nur so kurz oder bleiben die auch länger, wenn man sie bitten würde? Was bedeutet MDK eigentlich?
https://alterix.com/de/pflege/einstufung-in-einen-pflegegrad-1140.html
Kommentar von Susanne M. |
Die Abkürzung MDK steht für "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung". Dabei handelt es sich um Ärzte, die beispielsweise im Rahmen der sogenannten Pflegebegutachtung anhand eines festgelegten Fragenkatalogs die Pflegebedürftigkeit feststellen und die Krankenkassen beraten.
Ich weiß nicht, ob die Führung eines Tagebuchs unbedingt notwendig ist. Allerdings sollte jede noch so kleine Hilfeleistung genau dokumentiert werden, damit er sich ein klares Bild von der Bedürftigkeit machen kann. Eine gute Vorbereitung ist umso wichtiger, weil für die Begutachtung maximal eine Stunde vorgesehen ist.
Quelle:
https://www.md-saarland.de/versicherte/pflegebegutachtung/
Kommentar von Dirk |
In der Corona-Zeit wurden diese Begutachtungen bei mir nur telefonisch durchgeführt. Ich habe vorher den Fragebogen per Post bekommen und der wurde dann mit mir am Telefon durchgegangen. Leider wurde mir eine Pflegestufe abgelehnt, weil die Befragung nur darauf abgezielt hat, ob ich mich alleine waschen und anziehen kann. Oder ob ich Hilfe beim Essen benötige. Das schaffe ich alles noch. Aber sonst brauche ich Hilfe beim Alltag. Ein Widerspruch hat nicht bewirkt. Ich bin langsam verzweifelt.