Finanzierung des behindertengerechten Fahrzeugumbaus

Auf dieser Seite klärt dich Alterix über die Finanzierung eines Kfz-Umbaus auf. Ein solcher Umbau ist bei Personen erforderlich, die trotz körperlicher Einschränkungen den Wunsch nach Mobilität haben. Da sowohl Umbau (Einstiegshilfe Auto) als auch Anschaffung eines Neuwagens bei eingeschränkten Senioren und Personen mit Behinderungen kostspielig sind, zeigen wir dir Wege auf, wie du die Kosten gering hältst oder unter Umständen komplett umgehst.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund: Wann wird der Auto Umbau für Senioren oder Personen mit Behinderungen erforderlich?

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Mit zunehmendem Alter hat der Mensch öfter mit körperlichen Gerbrechen zu kämpfen. Dass die Augen und Ohren früher oder später Unterstützung brauchen, fängt für viele Menschen bereits in jungen Jahren an. Eventuell beginnt mit fortschreitender Zeit zusätzlich das Herz, zu motzen oder die Gelenke machen Schwierigkeiten. All dies bringt Beeinträchtigungen mit sich, für die es Hilfen als Lösung des Problems gibt. Diese Fahrzeughilfen erhalten die Selbstständigkeit der betroffenen Personen – soweit es möglich ist – und erleichtern den Alltag.


Für eine Vielzahl an Menschen ist es vor allem die Mobilität, die möglichst lange erhalten bleiben soll: Ob für Erledigungen, Weiterbildung, Hobbies, Reisen oder für die Arbeit- oft ist es sogar notwendig, mobil zu sein.
Zum Glück schafft die Technik an dieser Stelle Abhilfe. Fast jedes Kraftfahrzeug lässt sich behindertengerecht umbauen:

  • Maßnahmen mit geringem Aufwand wie Assistenzsysteme für Schwerhörige oder Sehbehinderte
  • Einbau von Hilfen zur Rollstuhlverladung
  • Fahr- & Lenkhilfen
  • Umsetzhilfen

Ein behindertengerechter Autoumbau bietet mannigfaltige Möglichkeiten. Falls du dich komplett überzeugen möchtest, dann informiere dich über den Polen Bartosz Ostalowski: Er fährt ohne Arme im Autorennsport, indem er mit einem Fuß lenkt, mit dem anderen Gas gibt sowie bremst und mit den Schultern die Gangschaltung bedient.
Dies lässt sich zwar als ein Extremfall bezeichnen, aber auch Personen mit anderen Behinderungen sind auf Hilfen angewiesen. So gibt es für die älteren und kranken Menschen besondere Ansprüche. Sei es nur eine erhöhte Sitzposition, die das Ein- und Aussteigen erleichtert oder speziell geformte Sitze, welche die Lendenwirbel stützen und den Bandscheiben Erleichterung verschaffen.

Einige Fahrzeuge sind bereits beim Kauf in einem Zustand, der Personen mit Behinderung eine optimale Nutzung ermöglicht. Beispielsweise sind Fahrersitze mit Lordosenstütze in vielen PKWs ebenso Standard wie eine besonders hohe Sitzposition seit der ersten Serie der Mercedes A-Klasse. Fahrzeuge mit automatischem Getriebe sind sogar noch weiter verbreitet als manuelle Schaltgetriebe und lassen sich ebenfalls als Hilfsmittel für Personen werten, die die Gangschaltung nicht selbstständig betätigen können.

Schwierig wird es jedoch, wenn es keine verfügbaren Neuwagen und Gebrauchtwagen gibt, die sich mit den jeweiligen Einschränkungen fahren lassen. Ebenso stellt es ein Problem dar, wenn einem das aktuelle Auto zu lieb ist, es im Besitz bleibt und dessen Umbau erforderlich wird. Schon die Möglichkeit, den Fahrersitz nach außen zu schwenken – was Rollstuhlfahrern den Einstieg erleichtert - kostet als Umbau mehr als 3000 Euro. Auch die Option, mit Handschaltern Gas zu geben und zu bremsen, schlägt mit ca. 2500 Euro zu Buche. Hier wird für den Senioren die Behinderung selbst schnell zum zweitgrößten Problem, denn die beiden genannte Beispiele sind das untere Ende der Preisliste. Es stellt sich ganz konkret die Frage, wie ein Umbau finanziert werden soll; insbesondere dann, wenn komplexe Modifikationen notwendig sind.

Alterix klärt auf.

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Automatische Zuschüsse für den behindertengerechten KfZ Umbau?

Im Widerspruch zu vielen landläufigen Berichten,  sind automatisch fließende Zuschüsse seitens des Staates für Umbaumaßnahmen am Fahrzeug ein Wunschdenken. Zwar hat der Bund im Sozialgesetzbuch das Interesse festgelegt, die Mobilität aller Bürger zu sichern. Doch die finanzielle Unterstützung für entsprechende Hilfen bei Mobilitätseinschränkung ist an einige Bedingungen geknüpft. Dementsprechend ist für den Zuschuss bei Beihilfen ein Antrag erforderlich, der geprüft wird.

Um dir eine Hilfe zu sein, gehen wir deine Möglichkeiten Schritt für Schritt gemeinsam durch. In diesem Artikel geht es in erster Linie um Umbaumaßnahmen vorhandener Fahrzeuge. Denn Kosten für Umbauten bzw. Unterstützungsleistungen gebrauchter Fahrzeuge werden seitens des Amtes identisch behandelt, wie sie bei der Anschaffung eines Neuwagens anfallen. Allerdings werden Umbaumaßnahmen aus wirtschaftlichen Erwägungen fast nur bei Neuwagen durchgeführt. Deshalb fließen in diesem Artikel regelmäßig Themen aus dem Neuwagenkauf mit ein.

Bevor es an die Maßnahmen zur Finanzierung geht, ist immer die Ermittlung des Behindertengrades notwendig. Dieser wird mit GdB abgekürzt und gibt mit einer Zahl zwischen 0 und 100 an, zu wie viel Prozent ein Mensch eingeschränkt ist. Die untere Grenze für den Erhalt einer Förderung liegt bei GdB 50. Ab diesem Grad sind Vergünstigungen beim Kauf, Steuerermäßigungen und sogar konkrete Förderung möglich.

Steuererleichterungen

Die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation sieht eine Erleichterung bei der Kfz-Steuer vor. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Auto für die Ausübung des Berufs notwendig ist.

Dafür musst du ein Fahrzeug besitzen, welches auf dich zugelassen ist. Im Behindertenausweis musst du die Merkzeichen aG, H oder BL haben. Dann wirst du komplett von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit dem Merkzeichen G hast du zumindest einen Anspruch auf eine reduzierte Steuerbefreiung in Höhe von 50 Prozent. Du verzichtest damit jedoch automatisch auf sonstige dir zustehende Vergünstigungen wie kostenlosen Transport in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Einige zusätzliche Regeln sind an dieser Stelle zu beachten:

  • Du darfst mit dem Pkw keine Güter transportieren, außer deines Handgepäcks, wozu auch Einkäufe zählen.
  • Der Wagen darf nicht zur entgeltlichen Personenbeförderung verwendet werden.
  • Das steuerbefreite Auto darfst du nicht an deine Kinder verleihen; es darf nur von dir oder von anderen, wenn sie dich fahren, genutzt werden.

Ein weiterer Aspekt in Zusammenhang mit dem Thema Steuern ist seit den Änderungen im sechsten Sozialgesetzbuch von 2018 in Bezug auf deine Steuererklärung wichtig: Mehraufwendungen – wie zum Beispiel für den Umbau deines Autos – darfst du bei der Steuererklärung geltend machen. Dafür sind bestimmte Pauschbeträge festgelegt, die du bei der Erklärung angeben kannst. Die folgende Tabelle gibt dir Aufschluss darüber.

Grad der Behinderung (GdB) Behinderten-Pauschbetrag
25 und 30 310 €
35 und 40 430 €
45 und 50 570 €
55 und 60 720 €
65 und 70 890 €
75 und 80 1.060 €
85 und 90 1.230 €
95 und 100 1.420 €
hilflose Menschen 3.700 €
blinde Menschen 3.700 €
Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe 3) 3.700 €
Hinterbliebene 370 €

Leichte Hindernisse gibt es jedoch an dieser Stelle. Du musst, ehe du die Beträge absetzt, dieses Verfahren zuerst beim Finanzamt beantragen und genehmigen lassen. Hierfür legst du eines der folgenden amtlichen Dokumente vor:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid
  • Rentenbescheid bzw. Bescheinigung des Versorgungsamtes

Du musst diesen Antrag nur einmal stellen. Sobald er genehmigt ist, gibst du die für deine Situation geltenden Mehraufwendungen an und setzt sie steuerlich ab. Dabei verweist du auf die erstmalige Antragstellung und -genehmigung.

Rabatte beim Einkauf

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Der BbAB hat verkündet, bei verschiedenen Herstellern Rabatte beim Neukauf eines behindertengerechten Fahrzeugs erwirkt zu haben. Der Verein hatte sich für die Belange der Behinderten stark gemacht und auch Erfolge erzielt. So gibt es bei Ford zum Beispiel bis zu 25 % Rabatt schon ab GdB 20; andere Hersteller geben gar bis auf 36% Rabatt.

Dieser positiven Tatsache folgen jedoch zwei Dämpfer: Zunächst mangelt es an einheitlichen Regelungen, sodass die verschiedenen Hersteller jeweils andere Voraussetzungen haben. Da ist neben dem Grad der Behinderung genauso maßgeblich, wie lange das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein muss. Bei manchen Herstellern werden zusätzliche und spezielle Merkzeichen im Behindertenausweis erwartet. Es ist für den Neukauf angeraten, alle Hersteller abzuklappern und nachzufragen, bis man das richtige Angebot gefunden hat.

Die zweite Schattenseite liegt in der Sache selbst: Ein Rabatt von 20 % auf einen Neuwagen bringt Nachteile mit sich. Es ist hauptsächlich eine Werbeaktion der Hersteller, denn Alltagsfahrzeuge werden vergleichsweise selten als Neuwagen an private Interessenten verkauft. Diese fürchten zurecht den immensen Wertverlust im ersten Jahr, weshalb für alles außer Luxusmobilen vor allem Leasingunternehmen und Mietwagenanbieter zu den Kunden gehören. Privatleute ziehen Jahreswagen oder andersartig vergünstigte Autos vor. So ist es als Privatmann häufig machbar, 20 % Rabatt auf einen Neuwagen zu erhalten, indem man verhandelt. Es ist mutmaßlich so, dass die Hersteller sich durch die scheinbar großzügigen Vergünstigungen eine zusätzliche Klientel sichern, ohne allerdings ein besonderes Entgegenkommen zu erbringen. Mit dem Rabatt kommen im Gegenzug weitere Nachteile, die im Begriff der Rabattausschlussklausel zusammengefasst sind: Für Nutznießer dieser Rabatte entfallen zum Beispiel die in der Regel günstigen Finanzierungen der Herstellerbanken. Auch können sie nicht auf vergünstigte Vorführwagen oder Rückläufer angewendet werden.

Zuschuss für den Umbau

Eine auf vielerlei Ebenen attraktive Förderung sind die staatlichen Zuschüsse. In der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation wird ein Bundeszuschuss von bis zu 9.500 Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzungen:

  • Ein Arbeitsplatz mit mindestens 15 Stunden in der Woche als Nachweis ist notwendig.
  • Berufspendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Behinderten muss unzumutbar sein.
  • Das Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen.

Die Grenze für das Einkommen richtet sich nach einer Bezugsgröße, die jährlich neu im vierten Buch des Sozialgesetzbuchs festgelegt wird; zu finden im Paragraf 183. Die Bezugsgröße wird für die ehemalige BRD anders bemessen als für die neuen Bundesländer. Derzeit (Stand 2019) sind dies monatlich 3115 Euro (jährlich 37380 Euro) für die alten Bundesländer und 2870 Euro (jährlich 34440 Euro) für die ehemalige DDR. Das anzurechnende Netto-Monatsgehalt wird mit der Bezugsgröße verglichen und der daraus resultierende Prozentsatz über die nachstehende Tabelle mit dem prozentualen Anspruch an der maximalen Fördersumme verknüpft.

Prozentsatz des Nettogehaltes an der Bezugsgröße Anspruch auf den Prozentsatz am maximalen Förderbetrag
40 100
45 88
50 76
55 64
60 52
65 40
70 28
75 16

Kompliziert? Dann gibt dir Alterix eine kurze Anleitung:

  1. Wie hoch ist dein Nettogehalt?
  2. Wie viel Prozent der Bezugsgröße macht dieses aus?
  3. In der Tabelle den Anteil an der Bezugsgröße suchen und finden.
  4. In der rechten Spalte steht, wie viel Prozent des Maximalbetrags du bekommst.

Diese Förderung – Kraftfahrzeughilfe für Berufstätige genannt – hat einen zählbaren Vorteil im Köcher: Es muss kein Neufahrzeug vorhanden sein! Diesen Betrag erhältst du für den Kauf bzw. Umbau sowohl eines Neu- als auch eines Gebrauchtwagens. Einziger Haken: Der Gebrauchtwagen muss mindestens noch 50 % seines einstmaligen Neuwerts besitzen.

Zudem lässt sich die Kfz-Hilfe einsetzen, um einen besonderen Führerschein abzulegen, z.B. für Kleinwüchsige oder Gehörlose. Diese Führerscheine sind nur bei entsprechend ausgestatteten Fahrschulen zu bekommen und bringen besondere Anforderungen mit sich. Auch kann der Betrag aus der Kfz-Hilfe für Gutachten, wie beispielsweise eine TÜV-Abnahme im Falle eines eigenen Umbaus, verwendet werden. Für all diese Möglichkeiten musst du allerdings einen regelmäßigen Job ausüben.

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Eingliederungshilfe

Neben den Berufstätigen werden auch nicht berufstätige Personen unter Umständen gefördert. Im Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe kann der aus der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung bekannte Höchstbetrag von 9500 Euro beantragt werden, der bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs und bei Umbauten unterstützt. Im Amtsdeutsch bezeichnet man dies als die erforderliche Zusatzausstattung. Auch hier ist der Betrag zur Erlangung der Fahrerlaubnis oder zur Deckung anfallender Kosten anwendbar.

Der Pferdefuß hierbei ist, dass du belegen musst, auf die Nutzung des Fahrzeugs angewiesen zu sein. Zudem musst du dokumentieren, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie angebotener Fahrdienste in deinem Fall entweder unzumutbar oder wirtschaftlich sinnlos ist.

Diese Förderung ist noch relativ jung – aus dem Jahr 2018 – und steht dir laut dem neuen Sozialgesetzbuch, dem SGB IX (§ 83) zu. Für einen Antrag ist der örtliche Sozialhilfeträger die Anlaufstelle. Dabei lohnt es sich, als erstes auf den öffentlichen Seiten deiner Gemeinde nach dem Begriff Eingliederungshilfe zu suchen. Bei den meisten Gemeinden steht das Antragsformular dort bereits zum Download bereit.

Mildtätige Stiftungen

Das letzte vorgestellte Mittel zur finanziellen Unterstützung für die Finanzierung des behindertengerechten Fahrzeugumbaus sind gemeinnützige mildtätige Stiftungen. Diese Stiftungen helfen den Bedürftigen, soweit es möglich ist. Allerdings sind die Mittel zur Hilfe limitiert. Deshalb haben die mildtätigen Vereine strenge Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um die entsprechenden Anträge erfolgreich zu stellen. Auch gibt es keine zentrale Verwaltungsstelle für Stiftungsgelder. Vielmehr sind es über ganz Deutschland verteilte Einzelstiftungen, die untereinander kaum vernetzt sind.

Auf der Website des Bundesverbandes deutscher Stiftungen kannst du gezielt nach Stiftungen suchen. Dabei nutzt der Verband allerdings eine kostenpflichtige Suche. Alternativ steht dir das kostenlose Programm mit einer Auswahl an fast 12.000 Stiftungen zur Verfügung.

Besonders einfach macht es dir die Stiftungssuche leider nicht. Die Informationen über die existierenden Stiftungen sind nicht verschlagwortet. Dies bedeutet, dass die Suche nur Treffer bringt, wenn dein Suchbegriff exakt im Titel oder in der Bezeichnung der Stiftung bzw. des Stiftungszwecks vorkommt. Wir von Alterix schreiben dies deshalb, damit du nach den ersten Suchen ohne Ergebnisse nicht verzweifelst und weiter dranbleibst. Gern geben wir dir einige Tipps mit auf den Weg, damit die Suche nach einiger Zeit glückt:

  • Starte einfache Suchen; also Suchen mit einfachen Begriffen.
  • Sortiere aus den Ergebnissen diejenigen raus, die nicht dein Thema abdecken.
  • Nach einiger Zeit wird dich dieses Verfahren auf die Zielgerade bringen.

Moderne Suchfunktionen auf Webseiten ermöglichen eine thematische Sortierung der Ergebnisse – ungeachtet dessen, ob du nach einem Umbau mit den Schlagwörtern Kfz, Auto oder Kraftwagen suchst. Wir dürfen hoffen, dass derlei Vereinfachungen in Bälde ebenso bei der Stiftungssuche eingebaut werden. Da dies nach jetzigem Stand nicht der Fall ist, raten wir dir, viel Geduld für die Suche mitzubringen.

Fazit

Du siehst, wenn du das Gesamtbild betrachtest, dass es in Deutschland aus verschiedenen Richtungen Hilfe bei dem Abbau von Mobilitätseinschränkung in Zusammenhang mit dem eigenen Fahrzeug gibt. Auch findest du auf Alterix zu diesem Thema noch weitere informative Artikel. Diese erklären dir, welche Fahrzeughilfen überhaupt existieren. Schau dich gern um!

Was ist die Summe aus 4 und 2?
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