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So beantragst du einen Pflegegrad

Wenn klar ist, dass du oder dein Angehöriger wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigen, ist ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad sinnvoll. Manchmal braucht ein Mensch sehr plötzlich Hilfe im Alltag – etwa nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt. Wenn sich aber nur schleichend herausstellt, dass du oder dein Angehöriger nicht mehr ohne Hilfe alleine zurechtkommen, solltest du sehr aufmerksam sein und dir lieber früher als später das Antragsformular auf Einstufung in einen Pflegegrad von der Pflegekasse zuschicken lassen. Damit du Leistungen von der Pflegekasse, also zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, in Anspruch nehmen kannst, musst du mindestens während zwei der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

In der Regel ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt. Sobald du dich dort mit deinem Anliegen meldest, wird die Einstufung in festgelegten Schritten stattfinden:

Antrag stellen: Schritt für Schritt

Wenn du einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen möchtest, funktioniert das folgendermaßen:

  • Du stellst einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt ist (Anruf, E-Mail, Brief)
  • Die Pflegekasse schickt dir ein Antragsformular
  • Die Pflegekasse weist dich darauf hin, dass du Anspruch auf Beratung hast und nennt dir direkt einen Ansprechpartner aus dem eigenen Hause.
  • Die Pflegekasse teilt dir einen Termin mit, zu dem ein Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) stattfindet. In der Regel findet dieser Termin innerhalb von 14 Tagen statt. Der MDK-Mitarbeiter begutachtet dich oder deinen Angehörigen im häuslichen Umfeld und schaut sich genau an, ob und wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Außerdem wird er viele Fragen stellen, um die Situation so gut wie möglich beurteilen zu können. Wie du dich auf diesen Hausbesuch vorbereiten kannst, erfährst du hier.
  • Nach diesem Hausbesuch wird anhand bestimmter Kriterien der Pflegebedarf ermittelt und ein Gutachten erstellt.
  • Auf Basis dieses Gutachtens wird die Kasse den Pflegegrad ermitteln und dir das Ergebnis mitteilen.

Falls dein Antrag abgelehnt wurde, kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

Mit welchem Pflegegrad kann ich rechnen?

Die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 ist abhängig davon, wie selbstständig eine Person bestimmte Dinge im Alltag noch erledigen kann. Bewertet werden dabei vom MDK die Bereiche

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die einzelnen Bereiche werden unterschiedlich stark gewichtet. Nach der Bewertung mit einem festgelegten Punktesystem ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die für die Einstufung entscheidend ist. Ausschlaggebend ist immer die Frage: Was kann ein Mensch noch alleine, wofür braucht er wieviel Hilfe?

Formloser Antrag: Besser schriftlich

Den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kannst du formlos bei der Pflegekasse stellen – auch telefonisch. Aber: Dann hast du keinen schriftlichen Nachweis, dass du dich zu einem bestimmten Datum gemeldet hast. Weil der Anspruch ab dem Monat rückwirkend gilt, in dem der Antrag gestellt wird, kann dieses Datum sehr entscheidend sein. Deshalb ist es besser, den Antrag schriftlich – als Brief, Fax oder E-Mail zu stellen.

Tipp

Nicht zu lange warten!

Damit die Leistungen der Pflegekasse so früh wie möglich in Anspruch genommen werden können, solltest du mit dem Antrag nicht zu lange warten. Denn: Der Tag der Antragstellung zählt. Leistungen werden nur bis zum Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, erbracht.

Hole dir Hilfe!

Nachdem du dich bei der Pflegekasse gemeldet hast, wird dir ein Antragsformular zugeschickt. Dieses auszufüllen ist nicht ganz einfach. Nutze beim Ausfüllen des Antragsformulars die Hilfe von Experten. Das sind zum einen die Pflegekassen selbst, Pflegestützpunkte oder entsprechende Pflegeberatungsstellen. Diese Beratung steht dir zu – und du musst dir nicht unnötig den Kopf über Formulierungen zerbrechen, die du vielleicht nicht verstehst.

Papierkrieg und Beratung: Dort bekommst du Unterstützung

Anträge, Formulare, Rechnungen – wenn du für einen pflegebedürftigen Angehörigen den lästigen, aber notwendigen Papierkrieg übernehmen musst, dann helfen dir unter anderem Pflegestützpunkte und Experten der Pflegekassen weiter. Dort kannst du dir auch erklären lassen, was genau in deinem speziellen Fall zu beachten ist, welche Rechnungen du sammeln und welche Unterlagen du im Blick behalten solltest. Wenn dein Angehöriger erstmals Leistungen der Pflegekasse beantragt, dann steht ihm diese Beratung ohnehin zu – und sie wird ihm seitens der Pflegekasse auch automatisch angeboten. Wenn dein Angehöriger zustimmt, kannst du diese Beratung mit ihm zusammen in Anspruch nehmen.

Pflegestützpunkte helfen ganz praktisch

Die gute Nachricht: Ein Pflegestützpunkt ist grundsätzlich genau die richtige Anlaufstelle für dich – auch als Angehöriger – wenn du akut bestimmte Fragen rund um die Pflege klären möchtest. Denn Pflegestützpunkte sind erstens unabhängig und zweitens in allen Bundesländern außer in Sachsen-Anhalt eingerichtet worden, um Pflegebedürftige und deren Angehörige zu beraten und ihnen auch ganz praktisch zu helfen: beim Ausfüllen von Formularen oder mit Antworten auf plötzlich aufkommende Fragen, wie etwa: „Wo kriege ich jetzt auf die Schnelle einen Rollator her?“. Denn die Idee hinter den Pflegestützpunkten ist es, den Pflegebedürftigen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich ein Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können.

Netzwerk in deiner Region

Bei den Pflegestützpunkten findest du gebündelt alle Experten unter einem Dach. Auch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater [1] der Pflegekassen sind dort für dich da, daneben aber auch weitere Experten, die sich besonders gut mit den Rechten und Bedürfnissen pflegender Angehöriger auskennen. Sie beraten unabhängig in deinem und im Interesse deines Angehörigen. Du kannst dort alles fragen, was dich in Bezug auf die optimale Organisation der Pflege deines Angehörigen bewegt. Das reicht von der Übersicht zu stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Dienstleistern in deiner näheren Umgebung über eine Liste der ehrenamtlichen Angebote bis hin zu möglichen Zuschüssen für altersgerechten Umbau. Auch bei der gesamten Organisation und Koordination verschiedener Dienste kann der Pflegestützpunkt helfen. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Pflegestützpunkte. Dort beraten unter der Überschrift „vernetzte Pflegeberatung“ [2] Kassen, Kommunen und Leistungsanbieter.

Weitere Ansprechpartner

  • Pflegekassen: Alle gesetzlichen Krankenkassen findest du in der Auflistung des GKV-Spitzenverbandes [3]. Dort kannst du auch gezielt nach deinem Bundesland suchen. Auch die Richtlinien für eine einheitliche Pflegeberatung stehen dort bereit.
  • Seniorenbüros: Auch bei den Seniorenbüros [4] bekommst du Hinweise bezüglich deiner Fragen – vor allem mit dem Bezug zu der Region, in der du wohnst. Denn Seniorenbüros verstehen sich als „Informations-, Begegnungs-, Beratungs- und Vermittlungsstellen auf lokaler Ebene“. Für einen Überblick über das Netzwerk vor Ort ist das Seniorenbüro deshalb eine gute Adresse.
  • Sanitätshäuser: Speziell, wenn es um Hilfsmittel geht – vom Rollstuhl bis zum Gummihandschuh – sind auch Sanitätshäuser wichtige Ansprechpartner für dich. Sie wissen in der Regel genau, welche Hilfsmittel unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden, an wen du dich dafür wenden und welche Formulare du wie ausfüllen musst.
  • Pflege- und Bürgertelefon: Unter der Telefonnummer (030) 20179131 bekommst du Rat von Experten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Beratung bei diesem sogenannten „Pflegetelefon“ [5] ist anonym und vertraulich. Du erreichst das Pflegetelefon montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr. Außerdem kannst du dich per E-Mail an die Fachleute wenden: info@wege-zur-pflege.de.
  • Bürgertelefon: Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung bekommst du außerdem beim „Bürgertelefon“ [6] des Bundesministeriums für Gesundheit. unter der Telefonnummer (030) 340 60 66-02, immer montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Beratung für privat Versicherte

Wenn dein Angehöriger privat versichert ist, dann ist auch die COMPASS Pflegeberatung [7] der richtige Ansprechpartner. Dort gibt es ebenfalls unabhängige und umfassende Beratung und Planungshilfe für die Organisation der Pflege.

Quellen & Hinweise

[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegeberaterinnen-und-berater.html
[2] https://www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/
[3] https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
[4] http://www.seniorenbueros.org/
[5] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/hilfe-und-pflege/pflegetelefon-und-informationsportal--wege-zur-pflege-/77454
[6] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
[7] https://www.compass-pflegeberatung.de
https://www.wege-zur-pflege.de/themen/beratung.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/beratung-im-pflegefall.html
https://www.aok-bv.de/lexikon/p/index_01194.html
https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/pflegeberatung.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/zuzahlungen_und_befreiungen/gesetzliche_zuzahlungen/gesetzliche_zuzahlungen.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/richtlinien_zur_pflegeberatung_und_pflegebeduerftigkeit/180531_Pflegeberatungs-Richtlinien_7a_SGB_XI.pdf
https://caritas.erzbistum-koeln.de/export/sites/caritas/koeln_cv/caritas-sozialstationen/infolexikon/downloads/2017/Begutachtungsrichtlinie_Pflege_ab_2017.pdf
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/der-weg-zum-pflegegrad-35491

Kommentar von Vera Joschke |

Ich gehe ab und zu für eine alte Dame aus der Nachbarschaft einkaufen und habe in letzter Zeit festgestellt, dass es ihr immer schwerer fällt sich in ihrer Wohnung zu bewegen und außerdem glaube ich nicht, dass sie ihre Medizin regelmäßig nimmt. Sie hat leider keine Angehörigen, die sich um sie kümmern und Pflege beantragen könnten. Kann ich das übernehmen, auch wenn ich keine Angehörige bin? Ich kenne sie noch nicht so lange, daher weiß ich nicht, ob sie die erwähnten zwei Jahre in den letzten zehn eingezahlt hat. Wo und wie finde ich das denn raus? Beziehungsweise, wenn sie keinen Anspruch haben sollte, welche Möglichkeiten gibt es dann ihr zu helfen?

https://alterix.com/de/pflege/pflegegrad-beantragen-1141.html

Kommentar von Susanne M. |

Gerade alleinlebende Senioren sind auf Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss man nicht zwingend mit der betreffenden Person verwandt sein. Man kann sich auch im Auftrag eines Bekannten an die Pflegekasse oder den zuständigen Pflegestützpunkt wenden. Bei welcher Krankenkasse die Nachbarin Mitglied ist, dürfte leicht herauszufinden sein. Diese ist auch die erste Anlaufstelle, wenn es um Leistungen aus der Pflegeversicherung geht, und verfügt logischerweise über die Information, ob jemand die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Pflegegeld erfüllt oder nicht.

Quellen:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/beantragen/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413

Was ist die Summe aus 1 und 8?
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