Haushaltshilfen für Senioren

Dank gesunder Ernährung, moderater Bewegung und einem guten Gesundheitssystem sind viele Senioren heutzutage bis ins hohe Alter körperlich fit und bewältigen ihren Alltag weitgehend selbstständig. Doch irgendwann kommt der Punkt, wo es zunehmend schwerer fällt, die täglichen Aufgaben in Haushalt und Garten zu erledigen. Aber was tun, wenn keine Angehörigen zur Stelle sind, die den Senioren unter die Arme greifen können?

Inhaltsverzeichnis

Hilfe im Haushalt für ältere Menschen

Die Liste der Arbeiten im Haushalt ist lang. Regelmäßige Aufgaben, wie Staubsaugen, Bad putzen oder Wäsche machen, verlangen vor allem körperlich eingeschränkten Menschen einiges ab. Doch manche Senioren tun sich schwer damit, Hilfe im Haushalt anzunehmen. Schließlich sind sie jahrzehntelang allein zurechtgekommen. Dabei kann die Inanspruchnahme einer Hauswirtschaftshilfe für Senioren eine enorme körperliche und seelische Erleichterung im Alltag darstellen. Je nach Gesundheitszustand ist es manchmal sogar unumgänglich, um ihnen das Verbleiben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Und auch für die Angehörigen ist es beruhigend zu wissen, dass ihre Lieben Unterstützung erhalten.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Pflegekasse

Senioren mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (auch Entlastungsbetrag genannt) in Höhe von monatlich 125 Euro. Dazu zählt auch die hauswirtschaftliche Hilfe zur Bewältigung des Alltags. Diese Leistung kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegebedürftige Personen haben außerdem Anspruch auf viele weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel finanzielle Unterstützung beim barrierefreien Umbau des Badezimmers.

Nach schweren Krankheiten oder Krankenhausbehandlungen gibt es auch für Senioren ohne Pflegestufe Hilfe von den gesetzlichen Krankenkassen. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Haushaltshilfe sind erfüllt, wenn die betroffene Person nicht mehr fähig ist, alltägliche Dinge (etwa Säubern der Wohnung oder Zubereitung von Mahlzeiten) in vollem Umfang durchzuführen. Damit die Krankenkasse einschätzen kann, in welchem Umfang die Unterstützung benötigt wird, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Die Hilfeleistung wird jedoch höchstens vier Wochen gewährt und es werden gesetzliche Zuzahlungen fällig.

Hinweis

Ambulante Pflegehilfskräfte sind für Haushaltsarbeiten nicht zuständig! Sie kümmern sich allein um die Pflege der Personen. Zusätzliche Aufgaben im Haushalt sind aufgrund des engen Dienstplans kaum möglich oder beschränken sich auf kleinere Gefälligkeiten.

Wo kann ich selbst eine Haushaltshilfe für Senioren finden?

Pflegedienste, Sozialstationen und Personalagenturen bieten Unterstützung bei der Suche an. Das Arbeitsamt hilft ebenfalls bei der Vermittlung einer Haushalts- oder Reinigungshilfe. Manchmal finden sich auch im Bekannten- und Freundeskreis Personen, die einen Minijob suchen und sich diese Tätigkeit vorstellen können. Einfach mal nachfragen! Es lohnt sich auch, die Stellenangebote der örtlichen Tageszeitung nach einer Haushaltshilfe oder Putzhilfe für Senioren zu durchforsten.

Im Internet gibt es ebenfalls einige Anbieter, wo Rentner oder ihre Angehörigen eine Haushaltshilfe für bestimmte Tätigkeiten finden können.  Hier kannst du auswählen, welche Art von Hilfe du benötigst und anschließend Profile von potenziellen Kandidaten in deiner Umgebung ansehen. Entspricht jemand deiner Vorstellung, kann er oder sie direkt über die Seite kontaktiert werden.

Wusstest du schon?

Die Kosten einer solchen Dienstleistung hindern viele Senioren dran, sich im Alter eine Hilfe für den Haushalt zu suchen. Was einige nicht wissen: Die Lohnkosten können als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend gemacht werden. 20 % der Kosten können pro Jahr vom Finanzamt zurückgeholt werden. Insgesamt jedoch maximal 510 € bei einem Minijob und maximal 4.000 € bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

Welche Aufgaben kann eine Hilfskraft übernehmen?

Pflegerische Dienstleistungen, wie etwa Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme oder Körperreinigung, gehören grundsätzlich nicht zu den Tätigkeiten einer Haushaltshilfe. Typische Aufgaben sind:

  • Zubereiten von Mahlzeiten, Kaffee oder Tee kochen
  • Küche putzen, Geschirr abwaschen
  • Reinigung der Wohnräume (Aufräumen, Staubsaugen, Wischen)
  • Betten machen und beziehen
  • Pflege von Garten und Terrasse, Blumen gießen
  • Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
  • Fenster putzen und Vorhänge waschen
  • Versorgung von Haustieren

Die Chemie zwischen beiden Parteien muss stimmen

Beim Vorstellungsgespräch können sich beide Parteien einen ersten persönlichen Eindruck machen. Alle anstehenden Aufgaben und die Arbeitszeit sollten besprochen werden. Auch Arbeitszeugnisse oder Führungszeugnisse können beim Gespräch vorgelegt werden. Wirkt die potenzielle Hilfskraft sympathisch und kann sich die Tätigkeit vorstellen, sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschossen werden. In ihm wird unter anderem die Art der Tätigkeit, der zeitliche Umfang und die Bezahlung geregelt. Das vermeidet spätere Unstimmigkeiten. Weiterhin sind diese Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll:

  1. Keine wertvollen Gegenstände oder Geld offen liegen lassen.
  2. Eine Schlüsselübergabe (zum Beispiel Haustürschlüssel) schriftlich mit einer Unterschrift quittieren lassen.
  3. Die Arbeiten der Haushaltshilfe regelmäßig nachkontrollieren.Formularende Ansprechen, wenn die Leistungen nur unzureichend erfüllt werden.
  4. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbaren.

Eine Haushaltshilfe muss angemeldet werden

Als privater Arbeitgeber musst du deine Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichte/n Festangestellte/n bei der zuständigen Krankenkasse anmelden und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen hierbei jeweils die Hälfte.

Wenn die Haushaltshilfe weniger als 450 Euro verdient, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, einen sogenannten Minijob. Dann musst du die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das geht online, per Post oder telefonisch. Damit ist die Hilfskraft automatisch in der Sozial- und Rentenversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber führt dazu einen Pauschalbetrag an die Kassen ab. Eine illegale Beschäftigung kann hohe Geldbußen nach sich ziehen.

Ein Minijobber hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Erholungsurlaub und Mindestlohn. Auch die Verdienstgrenzen sind zu beachten. Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale zudem die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge. Im Falle eines Unfalls der Haushaltshilfe müssen die Senioren also keine Kosten fürchten.

Zusätzliche Hilfsmittel für den Alltag

Im Handel gibt es einige clevere Haushaltshilfen, mit denen Hausarbeiten oder Alltagstätigkeiten im Alter leichter und sicherer von der Hand gehen:

Wäschekorb Trolley: Grundsätzlich hilft es, wenn Waschmaschine und Trockner auf einer fachgerechten Erhöhung stehen. So müssen sich ältere Menschen weniger bücken. Steht dann noch ein ergonomischer, leicht rollbarer Trolley für den Wäschekorb bereit, wird der Rücken zusätzlich geschont.

Kehrhilfe und Staubwedel: Mit einer Stehkehrgarnitur können Krümel auf dem Boden ohne Bücken aufgekehrt werden. Wird die Schaufel mit dem langen Stil auf den Boden gesetzt, öffnet sie sich, hebt man sie wieder an, schließt sie sich. Ein Teleskop-Staubwedel ist auf verschiedene Längen ausziehbar, wodurch Decken und schwer zugängliche Ecken leichter gesäubert werden können.

Duschhocker / Duschstuhl: Die Spezialkonstruktion zum Sitzen kann sicher und stabil in der Dusche platziert werden. Es gibt sie unter anderem als einfache Hocker, Wandklappsitz oder Duschstuhl mit Arm- und Rückenlehne.

Rollatoren: Es gibt sowohl leichtgewichtige Rollatoren für die Wohnung als auch robuste Outdoor-Rollatoren, die unter anderem Einkäufe transportieren können. Dank Sitzfläche kann unterwegs jederzeit eine Verschnaufpause eingelegt werden.

Staubsaugerroboter: Die kompakten Haushaltsgeräte saugen die Wohnung selbstständig und stellen somit eine deutliche Arbeitserleichterung dar. Über eine Zeitschaltuhr kann bestimmt werden, wann der der kleine Roboter mit seiner Arbeit beginnen soll, zum Beispiel während deiner Abwesenheit oder nachts. Da die meisten Geräte sehr leise im Betrieb sind, stören sie aber auch bei Anwesenheit nicht und verrichten ihre Arbeit, während du anderen Tätigkeiten nachgehst.

Mobiler Beistelltisch: Dieser Allzwecktisch kann unter anderem als Couchtisch oder Betttisch fungieren und ist meistens in Höhe und Neigungswinkel verstellbar. Viele Modelle sind mit Rollen ausgestattet.

Uhren und Fernbedienungen: Wecker und Uhren gibt es in seniorengerechter Ausführung mit deutlich sichtbaren Zahlen und Zeigern. Spezielle Fernbedienungen verfügen über große und übersichtliche Tasten. Mit einer Universal-Fernbedienung lassen sich alle Unterhaltungsgeräte unkompliziert bedienen.

Seniorenhandy: Ein Display mit übersichtlicher Menüführung und große Tasten sorgen für einfache Bedienbarkeit, auch für unerfahrene Nutzer. Eine zusätzliche SOS-Notruftaste erhöht die Sicherheit im Alltag.

Fazit

Wenn sich ältere Menschen mit der Bewältigung ihres Alltags überfordert fühlen, kann eine Haushaltshilfe für bestimmte Tätigkeiten ein wahrer Segen sein. Es gibt unterschiedliche Wege, um eine zuverlässige und vertrauensvolle gute Fee zu finden. Doch wenn sie erst mal da ist, möchte man sie nicht mehr missen!

Quellen & Hinweise

https://www.betreut.de/seniorenbetreuung
https://krank.de/ratgeber/pflege/haushaltshilfe/
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-11554
www.minijob-zentrale.de
https://www.pflege.de/leben-im-alter/dienstleistungen/haushaltshilfe/

Kommentar von Susanne M. |

Im Idealfall bietet ein Pflegedienst sowohl pflegerische Hilfe als auch Entlastungs- und Betreuungsdienstleistungen an. So erhält der Pflegebedürftige alle Unterstützung, die er benötigt, aus einer Hand.

Die 125 Euro, die es unabhängig von der Pflegestufe als Entlastungsbetrag gibt, erscheinen mir recht wenig. Doch glücklicherweise besteht ab Stufe 2 die Möglichkeit, je Kalendermonat bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln. Dieses Recht ist sogar im Sozialgesetzbuch (§ 45a Absatz 4 SGB XI) verankert. Für diese Leistungen musst du jedoch in Vorkasse gehen. Es sei denn, du hast eine Abtretungserklärung unterzeichnet, die es dem Dienstleister ermöglicht, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Kommentar von Martin |

Ich bekomme bald eine neue Hüfte und habe noch meine Ahnung, wie ich nach dem Reha-Aufenthalt daheim wieder zurechtkommen soll. Ich darf ja noch nicht alle Bewegungen machen. Ich habe nun von der Haushaltshilfe gelesen. Beim Arzt sagte man mir, das reicht, wenn ich diese beantrage, wenn ich wieder daheim bin. Das kann ich mir ja nicht vorstellen, dass das dann alles so schnell geht. Ich möchte ja direkt am ersten Tag nach meiner Rückkehr unterstützt werden. Sollte ich den Antrag nicht jetzt schon mal stellen?

Was ist die Summe aus 2 und 7?
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