Treppenlift im Mietshaus – Rechte und Möglichkeiten als Mieter
Wenn du in einer Mietwohnung lebst und die Treppen nicht mehr schaffst, muss das kein Grund sein, die Wohnung zu wechseln. Auch in Häuser mit Mietwohnungen kann man einen Treppenlift einbauen lassen. Natürlich ist das eine gravierende bauliche Veränderung, und deshalb ist es schon in Ordnung, dass du den Vermieter fragen musst. Vor allem ist es im Mehrfamilienhaus ja meistens so, dass es andere Hausbewohner mit betrifft. Eben weil es sich um das Treppenhaus handelt, das von allen genutzt wird.
Inhaltsverzeichnis
Dein gutes Recht
Natürlich muss der Vermieter den Treppenlift nicht bezahlen. Wenn du den Lift bezahlst, kann ihn der Vermieter aber nicht verbieten. Das ist zumindest die allgemeine Regel. Diese ergibt sich aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes – niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Im Einzelfall kann es aber schon etwas komplizierter sein. Das ergibt sich schon aus dem entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 554 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
"Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes an einer behindertengerechte Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen. "
Berechtigte Interessen des Vermieters
Aber in welchen Fällen wiegt das Interesse eines Vermieters an einer „unveränderten Erhaltung der Mietsache“ stärker? Sicher ist das so, wenn er andernfalls unzumutbare Einschränkungen bei der Nutzung des Hauses hinnehmen müsste. Aber ganz offensichtlich kommt es sehr auf den Einzelfall an. Das Gesetz gilt übrigens auch für Treppen außerhalb des Hauses, also etwa auf dem Weg von der Haustüre bis zum Bürgersteig.
Ein Spezialfall sei noch erwähnt, der durchaus häufiger vorkommt, nämlich der, dass du in einer gemieteten Eigentumswohnung lebst. Dann brauchst Du nicht nur die Zustimmung des Vermieters, sondern die aller Eigentümer. Aber auch auf diese Erlaubnis hast du ein Recht, wenn durch den Einbau nicht gravierende Nachteile für die anderen Eigentümer entstehten. Dass der optische Eindruck des Treppenhauses verändert und eventuell beeinträchtigt wird, gilt vor Gericht nicht als gravierender Nachteil.
Im Mietshaus keine Tatsachen schaffen
Im Übrigen darfst du weder einen einzelnen Vermieter noch die Eigentümer anderer Eigentumswohnungen vor vollendete Tatsachen stellen und den Treppenlift einfach einbauen lassen – im Vertrauen darauf, dass du das Recht dazu hast. Sie haben dann ihrerseits das Recht dazu, den Treppenlift auf deine Kosten wieder ausbauen zu lassen – selbst wenn sie später einen neuen Einbau dulden müssen. Das wäre zwar eine skurrile Geschichte – aber ist die Welt nicht voll von skurrilen Geschichten?
Nicht zulässig ist, in einen Mietvertrag eine Bestimmung aufzunehmen, dass der Einbau eines Treppenliftes nicht erlaubt wird. Verlangen kann der Vermieter aber, dass der Mieter eine angemessene Sicherheit dafür hinterlegt, dass später der frühere Zustand wieder hergestellt wird. Das funktioniert ganz ähnlich wie eine Mietkaution, es kann also ein Geldbetrag in bar sein oder eine Bankbürgschaft. Am besten regelst du dies alles in einer schriftlichen Vereinbarung mit deinem Vermieter. Manche Firmen, die Treppenlifte liefern, bieten an, die Rückbaukosten zu übernehmen. Der Vermieter muss dies aber nicht akzeptieren, so ein Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee aus dem Jahre 2012 (AZ 3 C 181/12).
Früh mit dem Vermieter reden
Wenn Dir an einem guten Verhältnis mit deinem Vermieter gelegen ist, dann solltest du das Gespräch mit ihm ganz am Anfang deines Weges zu einem Treppenlift führen. Womöglich ist er irritiert, wenn du den Mitarbeiter einer Treppenliftfirma schon zur Ortsbesichtigung bestellst und dieser das Treppenhaus vermisst, ohne dass der Vermieter etwas davon weiß. Wichtig ist das vor allem, wenn du einen privaten Vermieter hast. Bei einer großen Wohnungsbaugesellschaft kommt es nicht so sehr auf die Reihenfolge an.
Du weißt sicher selbst am besten, wie du mit deinem Viermieter gut klarkommst – allgemein aber ist es sicher vernünftig, nicht gleich auf die Rechtslage hinzuweisen. Argumentiere eher, dass du gerne in seinem Haus wohnst und ungern umziehen möchtest. Einen Mieterwechsel wollen die Hausbesitzer in der Regel vermeiden. Du kannst auch darauf hinweisen, dass der Treppenlift den Nutzwert der Wohnung erhöht.
Gibt es weitere Mieter im Haus, kann es auch sinnvoll sein, vorab mit diesen schon einmal zu sprechen. Womöglich braucht ja noch jemand einen solchen Lift – und dann wäre es sinnvoll, sich abzustimmen und die Kosten zu teilen. Und beim Vermieter machst du Pluspunkte, wenn du berichten kannst, dass andere Mieter kein Problem mit dem Treppenlift haben.
Der Vermieter wird womöglich nach behördlichen Auflagen fragen – viele Hausbesitzer dürften sich kaum auskennen, wenn sie mit dem Thema noch nie befasst waren. Da kann es nur von Vorteil sein, wenn du erkennen lässt, dass du die Regeln kennst und dass sie auch eingehalten werden. Dazu gehört, dass die Mindestlaufbreite der Treppe – 100 Zentimeter – nicht wesentlich unterschritten wird und dass der Treppenlift in Parkposition die Benutzung des Geländers nicht behindert. Außerdem muss der Lift dagegen gesichert sein, dass ihn jemand unbefugt benutzt. Und er muss, so weit wie möglich, aus nicht brennbaren Materialien besten.
Zuschuss auch in der Mietwohnung
Zu Finanzierung: Der Zuschuss von der Pflegekasse für den Einbau eines Treppenliftes ist unabhängig davon, ob du Mieter oder Eigentümer bist. Schon im Jahre 2014 hat es ein Urteil des Bundessozialgerichtes in dritter Instanz gegen eine Krankenkasse gegeben, das ausdrücklich auch auf die Pflegeversicherung anzuwenden ist (AZ: B 3 KR 1/14 R). In dem konkreten Fall wurde aus Platzgründen zwar nur eine Rollstuhlsteigehilfe eingebaut, aber das Urteil ist auch maßgeblich für Treppenlifte.
Generell ist es auch denkbar, dass der Vermieter den Treppenlift einbauen lässt und sich die Kosten über die Nebenkostenabrechnung von dir erstatten lässt. In dem Fall wäre der Vermieter derjenige, der die Zuschüsse beantragen müsste. Natürlich ist das für deinen Vermieter mit einigem Aufwand verbunden – ob du ihn darauf ansprechen kannst, weißt du selbst am besten. Für diese Lösung spricht aus Sicht des Wohnungseigentümers, dass er die Dinge in der Hand behält und die Kosten auch bei der Versteuerung der Mieteinnahmen abschreiben kann.
Fazit
In gewisser Weise ist die Finanzierung des Treppenliftes durch den Vermieter für den Mieter der Optimalfall. Der schlechteste Fall ist, dass er die Zustimmung nicht erteilen will. Dann kann man auf keinen Fall einfach aktiv werden – es bleibt nur der Gang zum Amtsgericht.
Quellen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.): Die barrierefreien 4 Wände. Wege zum barrierefreien Wohnraum, Berlin o.J., online unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_Wohnraum_kk.html
Der behindertengerechte Umbau der Mietwohnung, aus: deutschesmietrecht.de, online unter: https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/247-das-recht-auf-barrierefreiheit.html
Deutsche Seniorenliga e.V.: Ratgeber Treppenlifte, Bonn o.J., online unter: https://www.deutsche-seniorenliga.de/infomaterial.html
Deutsches Institut für Treppensicherheit: Bauaufsichtliche Anforderungen beim Einbau von Treppenliften (Pressemeldung), 22.10.2013, online unter: https://www.treppensicherheit.de/home/home/
Gläser, Jennifer: Barrierefreie Wohnraumanpassung nach DIN 18040-2, Mittweida 2013 (Bachalorarbeit), online unter: https://monami.hs-mittweida.de/frontdoor/deliver/index/docId/3872/file/Bachelorarbeit.pdf
Petter, Thomas: Rechtslage zum Einbau von Treppenliften für Mieter/Wohnungseigentümer, aus: www.anwalt.de, 21.11.2018, online unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtslage-zum-einbau-von-treppenliften-fuer-mieterwohnungseigentuemer_150405.html
Treppenlift – Einbau durch Mieter – Zuschuss von der Pflegekasse, aus: www.promietrecht.de, online unter: https://www.promietrecht.de/Blog/Treppenlift-Einbau-durch-Mieter-Zuschuss-von-der-Pflegekasse-E3492.htm
Kommentar von Maike Kwiezinski |
Ich hatte mal eine Patientin die auf einen Treppenlift angewiesen war. Sie bewohnte eine Mietwohnung im Hochparterre mit Balkon.
Erste Planungen sahen ebenfalls einen Lifteinbau im Treppenhaus vor. Durch die baulichen Gegebenheiten wurde dies erschwert. Die Endlösung war ein Außenlift am Balkon. Auch wenn die Zeit der Planung, Antragsstellung und Baumaßnahme sehr anstrengend und langwierig war, hat es sich für sie gelohnt. Im Nachhinein fand sie die Außenvariante um einiges praktischer als die Innenvariante.