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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hautnah

Ein Herzinfarkt eines nahen Angehörigen, der Schlaganfall des Vaters, die Diagnose einer schweren Erkrankung – das sind Schocksituationen, die Betroffenen wie Angehörigen viel Kraft abverlangen. Schnell stellt sich ein Gefühl von Hilflosigkeit ein, wenn man als Patient oder Angehöriger in die Maschinerie einer Notaufnahme oder einer großen Klinik gerät. Neben Fakten wie gesundheitlichen Vorerkrankungen, Daten und Medikationsplänen müssen oft weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Etwa, wenn ein Patient nach der OP nicht mehr ansprechbar ist, aber geregelt werden muss, ob lebenserhaltende Maßnahmen dem Wunsch des Patienten entsprechen oder nicht. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schaffen Sicherheit. Patientenverfügung schon erstellt?

Inhaltsverzeichnis

In der Notaufnahme – Verdacht auf Schlaganfall

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Es gibt Situationen, da muss alles schnell gehen. Dein Vater hatte am frühen Morgen einen Herzinfarkt, Du hast ihm ruhig zugesprochen, hast den Notarzt gerufen, hast seine Medikamentenliste und die Versicherungskarte mit in die Notaufnahme genommen, hast gewartet und jetzt sitzt Du am Bett dieses Mannes, der früher so bärenstark war und Dich auf die Schultern gehoben hat. Er ist blass, wirkt mit einem Mal so verletzlich und viel kleiner, als Du ihn in Erinnerung hast. Er sucht Deinen Blick, Du nimmst seine Hand. Wie zart sie ist, lauwarm. Dann geht die Tür auf, eine 24-jährige, fröhliche Krankenpflegerin tritt beschwingt ans Bett mit einem Fragebogen. Du denkst, sie würde Euch informieren, was da heute Morgen mit Deinem Vater passiert ist. War es ein Schlaganfall? Wie geht es weiter? Du beantwortest automatisch Fragen zu Wohnort, Krankenversicherung und Medikamenten, die Dein Vater nimmt. Dann kommt diese Frage: „Gibt es eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?“ Das reißt Dich aus Deinem Gedankenkarussell und stürzt Dich in ein neues. Du fragst Dich, ob es so schlimm um Deinen Vater steht. In Sekundenschnelle rast ein Film vor Deinem geistigen Auge vorbei, was wäre, wenn Dein Vater das hier nicht überlebt. Du hast gedacht, Du hättest alles richtig gemacht, aber jetzt bist Du Dir nicht mehr so sicher. Du verneinst. Doch die Krankenpflegerin lächelt freundlich. Das sei nur eine Standardfrage, sie könne Dir gerne ein Informationsblatt mitgeben über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Du denkst zum ersten Mal ernsthaft darüber nach, so eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für Deinen Vater und für Dich gleich mit endlich einmal auszufüllen. Am Abend kommt Dein Vater auf eigenes Risiko aus dem Krankenhaus nach Hause. Kein Herzinfarkt, kein Schlaganfall, keinerlei Auffälligkeiten. Dein Vater wirkt auch wieder vielmehr, wie es sein sollte. Größer, frischer, noch etwas müde, aber im Grunde fit. Das ist noch einmal gut gegangen.

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Patientenverfügung, was ist das eigentlich?

Mit dem Alter häufen sich gesundheitliche Probleme wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Oberschenkelhalsbruch oder Demenz. Zahlreiche Krankheiten und Verletzungen werfen einen Wust an Fragen auf. Man muss Entscheidungen treffen für seine Eltern in deren mutmaßlichem Sinne, etwa wenn sie sich selbst nach einem Schlaganfall nicht dazu äußern können. So lange man einigermaßen gesund ist und selbstständig, verdrängt man den Gedanken daran, dass man selbst einmal nicht mehr für sich entscheiden kann. Dabei kann jedem und jeder in jedem Alter etwas zustoßen, das ihn genau in eine solche hilflose Situation bringt, sodass andere über das weitere Vorgehen entscheiden müssen. Eine große Verantwortung mit oft weitreichenden Folgen. Um anderen diese Entscheidungen zu erleichtern und sicherzugehen, dass im eigenen Sinne entschieden wird, ist es sinnvoll, den eigenen Willen schriftlich festzuhalten. Das geschieht in einer Patientenverfügung.  In einer Patientenverfügung geht es vor allem um eine Frage: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Wer will, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden, falls man das selbst nicht mehr entscheiden kann, legt dies in einer schriftlichen Patientenverfügung fest. Damit soll sichergestellt werden, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Die wichtigste Frage ist: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich nicht entscheidungsfähig bin? Dabei werden verschiedene Punkte detaillierter bestimmt wie etwa lebenserhaltende Maßnahmen, Vorgehen bei unheilbaren schweren Gehirnschädigungen, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Sterben zu Hause oder im Hospiz, Organspende um einige zu nennen. Darüber denkt niemand gerne nach, man erleichtert aber Angehörigen ihre Situation, wenn man solche Fragen in einer Patientenverfügung klärt.
Formulierungshilfen in Form von Textbausteinen finden sich auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Patientenverfügung hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 festgelegt mit dem Paragraphen 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Wer kann so eine Patientenverfügung verfassen?

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Jeder Volljährige und jede Volljährige, der einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen. Und man kann eine Patientenverfügung übrigens auch jederzeit formlos widerrufen. Wer sich nicht hundertprozentig sicher ist, was im Falle des Falles das Beste für ihn ist, sollte einen Arzt konsultieren oder andere fachkundige Personen. Treten aber die Festlegungen einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebenssituation zu – kann man also derzeit nicht entscheiden, ob und welche Behandlung man will – so sind Mediziner und Betreuer oder Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden.

Die Patientenverfügung gilt auch ohne notarielle Beglaubigung

Einer von vielen Irrtümern, die zur Patientenverfügung kursieren ist die Annahme, dass sie nur mit notarieller Beglaubigung und nur handschriftlich gültig ist. Das ist falsch. Im Zweifel über die Geschäftstüchtigkeit des Verfassers kann ein Notar hilfreich sein – der kann die Geschäftsfähigkeit überprüfen und beglaubigen. Damit ist der Wille des Verfassers der Patientenverfügung verbindlich festgestellt. Für die Patientenverfügung gibt es vorgedruckte Mustertexte, in denen man lediglich durch Ankreuzen den eigenen Willen konkretisieren kann und persönlich mit Ort und Datum unterschreiben kann. Idealerweise lässt man sich von seinem Hausarzt beraten und mögliche unklare Punkte erläutern – am besten unterschreibt dann auch gleich der Hausarzt als Zeuge.

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Was passiert denn, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne Patientenverfügung entscheidet ein gesetzlicher Vertreter gemeinsam mit den Medizinern auf der Grundlage des vermuteten Patientenwillens über anstehende Behandlungen. Können sich diese nicht einigen, muss der gesetzliche Vertreter eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten am Leben zu erhalten. So kann es passieren, dass man am Ende seines Lebens einzig durch Maschinen am Leben gehalten wird: Beatmet von einer Maschine, ernährt über eine Magensonde, gewindelt und bewusstlos, aber eben noch am Leben. Weil viele Menschen sich und ihren Angehörigen so einen Zustand nicht zumuten wollen, der sich über Jahre hinziehen kann ohne Aussicht auf Genesung, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung zu verfassen. Ohne Patientenverfügung macht der Arzt, was seine Pflicht ist: Leben erhalten, selbst wenn man selbst sich vielleicht fragt, ob man das noch Leben nennen kann.

Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

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Damit die Patientenverfügung auch im Ernstfall schnell gefunden wird, sollte man sie nicht unbedingt in eine Dokumentenmappe im Schrank zu Hause stellen, sondern sie am besten dem Hausarzt oder einer anderen Vertrauensperson übergeben, die sie dann bei Bedarf vorlegen soll. Neben Medizinern sollten auch Bevollmächtigte, Betreuende und das Betreuungsgericht schnell und unkompliziert über die Existenz der Patientenverfügung informiert werden können.
Die Vorsorgevollmacht – 4 Seiten voller Vertrauen
In einer Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit um einen kümmern und wichtige Entscheidungen treffen darf.

Die einzelnen Punkte sind

  1. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
  2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  3. Behörden
  4. Vermögenssorge
  5. Post und Fernmeldeverkehr
  6. Vertretung vor Gericht
  7. Untervollmacht
  8. Betreuungsverfügung
  9. Geltung über den Tod hinaus
  10. Weitere Regelungen (individuell)

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums findet sich auch die Broschüre Betreuungsrecht – mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht zum Download. Diese sollte man sich vor Ausfüllen der Vorsorgevollmacht (Formular herunterladen auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gut durchlesen. Nach dem Ausfüllen der Vorsorgevollmacht sollte man die vier Seiten fest miteinander verbinden, damit nichts verloren geht, vor allem nicht die Unterschrift und die Vorsorgevollmacht in der Dokumentenmappe oder in einem Notfallordner aufbewahrt werden, in dem sich etwa auch die Patientenverfügung und weitere wichtige Dokumente befinden.

Quellen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html

Kommentar von Sara |

Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht sind freiwillige schriftliche Erklärungen einer oder eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie oder er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Während Sie in der Patientenverfügung Ihren persönlichen Willen in Hinblick auf medizinische Behandlungen im Notfall festlegen, bestimmen Sie in der Vorsorgevollmacht, wer stellvertretend für Sie Ansprechpartner ist und Ihren Willen gegenüber Ärzten und dem medizinischen Personal vertreten soll. Eine Vorsorgevollmacht ist unter anderem auch deshalb wichtig, weil eine Patientenverfügung nie alle medizinische Situationen berücksichtigen kann. Dann ist es wichtig, dass eine Person, der Sie vertrauen und die Ihre (mutmaßlichen) Wünsche kennt, für Sie entscheidet. Eine Vorsorgevollmacht kann neben Gesundheitsangelegenheiten auch Aufenthalts-, Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten umfassen. Sie bestimmen, welche Rechte die von Ihnen bevollmächtigte Person bekommt. Die Vorsorgevollmacht ist eine sofort wirksame Generalvollmacht bei der Sie den Bevollmächtigten jedoch anweisen, erst für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.  

Kommentar von Sara |

Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht sind freiwillige schriftliche Erklärungen einer oder eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie oder er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Während Sie in der Patientenverfügung Ihren persönlichen Willen in Hinblick auf medizinische Behandlungen im Notfall festlegen, bestimmen Sie in der Vorsorgevollmacht, wer stellvertretend für Sie Ansprechpartner ist und Ihren Willen gegenüber Ärzten und dem medizinischen Personal vertreten soll. Eine Vorsorgevollmacht ist unter anderem auch deshalb wichtig, weil eine Patientenverfügung nie alle medizinische Situationen berücksichtigen kann. Dann ist es wichtig, dass eine Person, der Sie vertrauen und die Ihre (mutmaßlichen) Wünsche kennt, für Sie entscheidet. Eine Vorsorgevollmacht kann neben Gesundheitsangelegenheiten auch Aufenthalts-, Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten umfassen. Sie bestimmen, welche Rechte die von Ihnen bevollmächtigte Person bekommt. Die Vorsorgevollmacht ist eine sofort wirksame Generalvollmacht bei der Sie den Bevollmächtigten jedoch anweisen, erst für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.  

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