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Palliativmedizin ist da, wenn der Kampf gegen eine Krankheit verloren ist

Über das Thema Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid wird in der Gesellschaft immer wieder diskutiert. Viele Menschen treibt der Wunsch um, im Falle einer schweren Krankheit ihr Leben zu beenden. Gründe dafür sind etwa Angst vor Schmerzen und dem Alleinsein, die Angst, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, oder der Wunsch, seinen Mitmenschen nicht zur Last zu fallen. Wünsche, die ernst genommen werden – selbst wenn es per Gesetz seit 2016 ausdrücklich verboten ist, gewerblich oder in organisierter Form Beihilfe zum Suizid zu leisten.

Inhaltsverzeichnis

Eine der großen ethischen Fragen …

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Es ist eine der großen ethischen Fragen, ob und inwieweit Sterbehilfe überhaupt menschlich sein kann. Wie geht die Palliativmedizin mit dieser Frage um, die dem Tod geweihten Menschen einen möglichst humanen Sterbeprozess ermöglichen will? Der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband e. V. (DHPV) hatte anlässlich der Diskussion um Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid 2014/2015 ein Positionspapier erarbeitet, in dem er die Diskussion um ein Verbot aller Formen der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid ausdrücklich begrüßt. Die Kernaussage: Keinesfalls darf es politische und gesetzlich eröffnete Optionen geben, die diese Formen der Beihilfe zum Suizid und Werbung dafür legitimiert.
Das hat handfeste Gründe. Nach Ansicht des DHPV würde die Normalisierung der Beihilfe zum Suizid den Druck auf kranke und alte Menschen erhöhen, anderen nicht zur Last fallen zu wollen, was in einer solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein kann, so heißt es in einer Stellungnahme des DHPV vom 22. September 2015. Was aber unterscheidet nun die Arbeit der Hospize und Palliativpflegeeinrichtungen sowie Palliativdienste von begleiteter Sterbehilfe?

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Ist Palliative Care nicht auch eine Art begleiteter Suizid? Klares Nein.

Anders als bei anderen Kranken stehen bei Schwerstkranken zwar nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Mittelpunkt, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Schmerzlinderung und Linderung anderer Symptome sowie Nähe und Zuwendung. Palliative Care ist laut WHO-Definition von 2002 „ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung des Leidens mittels frühzeitiger Erkennung und korrekter Beurteilung der Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden körperlicher, psychischer und spiritueller Art“. Wie man sieht, wäre Beihilfe zum Suizid etwas ganz anderes, da hier der Sterbeprozess begleitet und abgefedert wird, allerdings keine Medikamente eingesetzt werden, diesen Prozess zu beschleunigen oder den Tod gezielt herbeizuführen.

Was ist Palliativmedizin?

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Das Wort Pallium (lateinisch) bedeutet übersetzt Mantel. Im symbolischen Sinn will die Palliativmedizin Patienten umhüllen und vor Schmerzen und unerträglichem Leid schützen. Sie wurde ursprünglich für Tumorpatienten entwickelt, inzwischen hat sich das Feld der Palliativmedizin aber erweitert auf AIDS, diverse Organerkrankungen und neurologische Erkrankungen. Ziel ist es, die Lebensqualität bis zum Ende des Lebens so gut es geht zu erhalten und – und das ist der große Unterschied zur Medizin bei heilbaren Krankheiten – das Sterben zuzulassen. Sterben wird als Teil des Lebens begriffen. Diese Begleitung orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen. Neben medizinischen Aspekten werden auch spirituelle und psychosoziale Leiden berücksichtigt. Palliativmediziner arbeiten in einem Team mit vielen weiteren Fachleuten wie Pflegepersonal und Ärzten, aber auch mit Sozialarbeitern, Psychologen, Seelsorgern, Psychotherapeuten und Krankengymnasten.
Häufig wollen Schwerstkranke und sterbende Menschen bis zu ihrem Lebensende zu Hause in vertrauter Umgebung bleiben können: eine der wesentlichen Aufgaben ambulanter Hospizdienste. Daher gilt in der Palliativmedizin der Grundsatz ambulant vor stationär. Jedoch gibt es auch Palliativstationen in Krankenhäusern: Sie sind eine eigenständige, in das Hospital integrierte spezialisierte Einrichtung zur Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen , die eine Krankenhausbehandlung benötigen.

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Die erste Palliativstation entstand 1983 an der Uniklinik Köln

Ihren Ursprung hat die Palliativmedizin in der Universitätsklinik in Köln. Dort entstand 1983 die erste Palliativstation in Deutschland. Heute gibt es bundesweit mehr als 250 Palliativ-Stationen mit sehr unterschiedlicher Verteilung in den Bundesländern. Den Bedarf schätzt der Deutsche Hospiz- und Palliativverband e. V. auf insgesamt 50 Betten je einer Million Einwohner, international geht man von einem Bedarf von 80 bis 100 Betten je einer Million Einwohner aus. Der aktuellste Stand der Entwicklung wird im Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin veröffentlicht.

DHPV: Am Ende zählt der Mensch

Der DHPV (Leitbild: Am Ende zählt der Mensch) ist der Dachverband von mehr als 1.200 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen, in denen sich mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich sowie hauptamtlich engagieren. Menschen in ihrer letzten Lebensphase liegen dem DHPV nach eigenen Angaben besonders am Herzen.

Quellen

www.dhpv.de

https://wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/

https://www.dhpv.de/service_erklaerfilm.html

https://www.youtube.com/watch?v=HRDRXxX1S4Y

Kommentar von Susanne M. |

In den letzten Lebensmonaten meiner Mutter lernte ich die Palliativmedizin sowohl in ihrer ambulanten als auch in ihrer stationären Form kennen und war beeindruckt, was diese leisten kann. Einige Monate vor ihrem Tod war Mutter für ca. eine Woche auf der Palliativstation, um medikamentös eingestellt zu werden. Im Anschluss daran wurde sie zuhause von einem ambulanten Hospizdienst betreut.
Wenn ein todkranker Mensch bis zum letzten Tag seines Lebens in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann, ohne starke Schmerzen leiden zu müssen, ist das für ihn ein großes Geschenk: die Möglichkeit, in Würde von dieser Welt Abschied zu nehmen.
Doch eine nahestehende Person zuhause bis zum letzten Atemzug zu begleiten, erfordert viel Kraft von deren Angehörigen. Kraft, die ich damals nicht hatte…

Kommentar von Melanie Dentiak |

Warum sollte es einem sehr kranken und leidendem Menschen verwehrt bleiben, sich für den Freitod, den freiwilligen und selbstbestimmten Tod entscheiden zu können? In Ländern wie der Schweiz etwa ist dies gesetzlich geregelt und erlaubt. Ich denke es wäre Zeit gesellschaftlich einzulenken und das Gesetz dazu neu zu definieren. Natürlich bin ich auch nicht dafür zu regeln, dass sich jeder Gesunde eine Giftampulle kaufen kann, deren Einnahme zum frühen und schnellen Tod führt. Um Gottes Willen. Jedoch bei einem Krebspatienten für den die Medizin nichts mehr tun kann, der einfach selber bestimmen will, wann er gehen möchte, da halte ich es für falsch über das Leben des Erkrankten zu bestimmen. Meine Meinung ist ganz sicher kontrovers, dessen bin ich mir absolut bewusst. Dennoch glaube ich, dass jeder das Recht haben sollte, alle ihm offenstehenden Optionen zu kennen. Darum lege ich nun auch einen bestimmt noch kontroverseren Link zur allgemeinen Information mit in meinen Kommentar. https://letzterweg.com/sterbehilfe-fur-deutsche-in-der-schweiz/

Kommentar von Susanne M. |

Sterbehilfe war und ist ein schwieriges Thema. Doch tatsächlich hat sich auf diesem Gebiet etwas getan, das todkranken Menschen diesen Weg erleichtert: Seit 2020 ist zumindest die "Beihilfe zum Suizid", beispielsweise das Besorgen und Bereitstellen eines tödlichen Medikaments nicht mehr strafbar. Da es hierzu immer noch keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, findet diese Form der Sterbehilfe in einer rechtlichen Grauzone statt. Das Verabreichen eines todbringenden Mittels und somit die aktive Sterbehilfe ist hierzulande nach wie vor verboten, während sie in anderen EU-Staaten wie der Niederlande oder Belgien bereits legal ist.

Quellen:
https://www.bestatter.de/wissen/todesfall/sterbehilfe/
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__217.html

Kommentar von Samira |

Assistierter Suizid bedeutet , zum Beispiel die Beschaffung oder Lieferung einer tödlichen Droge. Entscheidend ist im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe, dass der Patient das Medikament selbst einnimmt. Das Gericht forderte die Aufhebung des Verbots, da die Euthanasie gesetzlich neu geregelt werden sollte. Aber bisher ist nichts passiert.
Infolgedessen bleibt assistierter Suizid weiterhin eine rechtliche Grauzone.
Im Gegensatz zum assistierten Suizid verabreicht bei der aktiven Euthanasie jemand anderes dem Patienten das tödliche Medikament. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Nur in den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Belgien bedeutet diese
passive Sterbehilfe auch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Dazu gehört beispielsweise der Verzicht auf Ernährung, Bluttransfusion oder Beatmung.
Indirekte Euthanasie dient in erster Linie der Schmerzlinderung.
Erhält ein Patient ein Medikament, das ihn vorzeitig sterben lässt, ist dies in Deutschland erlaubt und wird als indirekte Sterbehilfe bezeichnet.

Kommentar von Sara |

Palliativpflege ist die aktive und umfassende Behandlung von Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Die Krankheit ist nicht mehr geheilt. Es konzentriert sich auf die Linderung von Schmerzen und anderen schmerzhaften Krankheitssymptomen sowie auf psychologische, soziale und spirituelle Probleme.

Die Palliativmedizin befasst sich mit der Betreuung und Behandlung kranker Menschen und ihrer Angehörigen. 

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