Hinzuverdienst zur Rente

Viele Rentner wollen sich noch nicht ganz zur Ruhe setzen, sondern noch ein wenig dazuverdienen. Manchmal steckt der Wunsch dahinter, sich noch im Arbeitsleben nützlich zu machen oder weiterhin spannende Projekte zu verfolgen. Manchmal ist der Hinzuverdienst eine Notwendigkeit, um die Rente aufzubessern. Beim Thema Hinzuverdienst gibt es zwei Dinge zu beachten: Zum einen kann unter bestimmten Umständen die Rente gekürzt werden, wenn du zu viel verdienst. Das gilt vor allem dann, wenn du frühzeitig in Rente gegangen bist oder Witwenrente beziehst. Und zum anderen bleibt die Frage, wie viel Hinzuverdienst steuerfrei ist. Beide Fragen beantworten wir dir in diesem Text. Außerdem geben wir dir Hinweise, was du beim Hinzuverdienst beachten solltest.

Inhaltsverzeichnis

Wie viel kann ich zur Rente hinzuverdienen?

Um diese Frage zu beantworten, ist dein Alter entscheidend: Wenn du die Regelaltersgrenze für die Rente überschritten hast, kannst du generell unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Du musst in diesem Fall deinen Rentenversicherungsträger auch nicht über deinen Hinzuverdienst informieren. Allerdings können unter Umständen Steuern fällig werden (siehe unten). Die Regelaltersgrenze liegt je nach deinem Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren.

Anders sieht die Sache aus, wenn du eine vorgezogene Altersrente beziehst, zum Beispiel die „Rente ab 63“ oder eine vorgezogene Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung. In diesem Fall musst du bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, damit dein Rentenanspruch erhalten bleibt. Wenn du diese Grenzen überschreitest, wird dir nur noch eine Teilrente gezahlt. Je höher dein Verdienst ist, umso geringer fällt dann die Teilrente aus. Im Extremfall könntest du den Rentenanspruch komplett verlieren. Im Detail bedeutet das:

  • Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Kalenderjahr. Solange du unter dieser Schwelle bleibst, bekommst du deine Rente in voller Höhe ausbezahlt. Du musst den Hinzuverdienst dann auch nicht deinem Rentenversicherungsträger melden. (Dem Finanzamt allerdings unter Umständen schon!)
  • Alles, was darüber hinausgeht, muss dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden, weil es zu Abzug bei der Rente führt. Der Hinzuverdienst über der Grenze von 6300 Euro pro Jahr wird durch 12 geteilt, um einen durchschnittlichen Monatsverdienst zu berechnen. 40 Prozent davon werden dann von der Rente abgezogen. Dir bleibt am Ende also immer noch deutlich mehr übrig, als wenn du nichts hinzuverdienen würdest. Aber der Abzug kann schon sehr schmerzhaft sein.
  • Komplett angerechnet wird ein Zuverdienst dann, wenn du mehr verdienst, als es deinem sogenannten Hinzuverdienstdeckel entspricht. Dieser wird individuell berechnet und hängt von deinen Einkommensverhältnissen in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn ab. Wichtig ist hier das Jahr mit dem meisten Einkommen, es gilt als Hinzuverdienstdeckel. Wenn du mit deiner (gekürzten) Rente und einem Zwölftel des Jahreseinkommens über diesem Hinzuverdienstdeckel liegt, wird alles, was darüber liegt, komplett von der Rente abgezogen.

Noch einmal im Überblick: Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast, kannst du unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dir deine Rente gekürzt wird. (Steuern fallen allerdings unter Umständen auch jetzt an.) Wenn du dieses Alter noch nicht erreicht hast, gelten Grenzen:

  • Bis zur Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr wird nichts auf die Rente angerechnet.
  • Verdienst über der Hinzuverdienstgrenze, aber unterhalb des Hinzuverdienstdeckels, wird zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.
  • Verdienst über dem Hinzuverdienstdeckel wird zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Im Extremfall kann das bedeuten, dass du gar keine Rente mehr beziehst.
  • Sobald du die Regelaltersgrenze erreichst, gelten diese Einschränkungen für dich nicht mehr.

Wie viel kann ich zur Witwenrente hinzuverdienen?

Hinterbliebenenrente ist dafür gedacht, Witwen, Witwern oder auch Waisen finanzielle Sorgen zu nehmen. Wenn du Geld zur Witwenrente hinzuverdienst, ist dies jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze abzugsfrei. Diesen Freibetrag zu berechnen, ist etwas kompliziert. Er hängt vor allem vom aktuellen Rentenwert ab. Das hat den Vorteil, dass die Hinterbliebenenrente automatisch mit ansteigt, wenn die Renten steigen. Ein weiterer Faktor für die Berechnung ist der Wohnort: In den neuen deutschen Bundesländern liegt der Freibetrag etwas niedriger als in den alten. Und schließlich kann sich der Freibetrag noch erhöhen, wenn du Kinder hast, die einen Anspruch auf Waisenrente haben (unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich Waisenrente beziehen). Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden.

Für Rentner (ohne Kinder mit Anspruch auf Waisenrente) liegt der Freibetrag in den alten Bundesländern momentan bei 872,52 Euro pro Monat, in den neuen Bundesländern bei 841,90 Euro.

Wenn dein Nettoeinkommen diesen Betrag übersteigt, werden 40 Prozent davon auf deine Rente angerechnet. Die Witwenrente wird dann gekürzt.

Wie viel Hinzuverdienst ist steuerfrei?

Ob die Rente beim Hinzuverdienst gekürzt wird, ist nur die eine Seite der Medaille. Die zweite betrifft die Steuern, denn auch diese können das Einkommen natürlich beträchtlich mindern. Hier gilt: Ein Minijob bis 450 Euro im Monat ist steuerfrei. Abgesehen davon hängt die Frage nach den Steuern von deinem Rentenfreibetrag und dem aktuell geltenden Grundfreibetrag ab. Genauere Infos findest du in unserem Artikel „Rentenbesteuerung: Wie viel Steuern zahlen Rentner?“ (Link) Bei den Steuern ist dein Alter übrigens nicht entscheidend: Ob du die Regelaltersgrenze für die Rente schon erreicht hast, macht keinen Unterschied für die Berechnung.

Was muss ich beachten, wenn ich Geld zur Rente hinzuverdienen will?

Diese Tipps können dir helfen:

  • Bevor du einen Job annimmst, solltest du dich genau beraten lassen, welche finanziellen Folgen das für dich hat und wie viel von deinem Verdienst am Ende übrig bleibt. Bedenke dabei auch den bürokratischen Mehraufwand, zum Beispiel durch eine Steuererklärung. Ist es das für dich wert? Entscheide das am besten im Vorhinein.
  • Auch wenn du einen höheren Hinzuverdienst hast, musst du als Rentner keine eigenen Beiträge mehr an die Rentenversicherung zahlen. In manchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, diese Beiträge freiwillig zu entrichten: Sie erhöhen nämlich jedes Jahr deine Rente ein wenig. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Lass dich zu dieser Frage am besten bei deinem Rentenversicherungsträger beraten.
  • Für das Jahr 2020 gelten Sonderregeln bei der Hinzuverdienstgrenze: Aufgrund der Corona-Krise wurde diese von 6300 auf 44590 Euro angehoben. Solange deine Jahreseinkünfte in diesem Bereich liegen, musst du also nicht mit einer Kürzung deiner Rente rechnen. Das gilt jedoch ausschließlich für das Jahr 2020.

Quellen

https://www.arag.de/auf-ins-leben/ruhestand/hinzuverdienst-rente/?cookieSetting=true
https://www.finanztip.de/hinzuverdienstgrenze-altersrente/
https://www.hermoney.de/geld-und-familie/hochzeit-und-ehe/was-aendert-sich-durch-die-ehe/witwenrente-voraussetzungen-hinzuverdienst/
https://www.buhl.de/steuernsparen/renten-fuer-hinterbliebene/
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=13


Kommentar von Peter Jaske |

Leider wurde mir nach ein paar Jahren bei meinem Ausbildungsbetrieb betriebsbedingt gekündigt und ich habe nie wieder einen festen Job gefunden. Ich musste oft Sozialhilfe beantragen. Dank Ihres informativen Artikels weiß ich jetzt, dass ich als Rentner noch etwas hinzuverdienen darf. Doch gilt der von Ihnen erwähnte Hinzuverdienstdeckel der letzten 15 Jahre auch für Leute wie mich, die von kleinen Projekte hier und da, also von der Hand in den Mund gelebt haben? Denn ich würde jetzt knapp über der Grenze von 6.300 Euro dazuverdienen. Wem muss ich das melden? Finanzamt oder Rententräger? Denn eigentlich bin ich schon fast im Regelrentenalter.

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