Krankenversicherung für Rentner

Natürlich müssen auch Rentner krankenversichert sein. Doch wie hoch sind eigentlich die Beiträge? Kann man in der gewohnten Versicherung bleiben oder gibt es eine spezielle Krankenversicherung für Rentner? Funktioniert die Familienversicherung noch? Und was gibt es sonst noch zu beachten? Wir beantworten diese und weitere Fragen rund um die Krankenversicherung für Rentner.

Inhaltsverzeichnis

Bin ich als Rentner privat versichert oder gesetzlich versichert?

Das hängt vor allem davon ab, wie du in den letzten Jahren und Jahrzehnten versichert warst. Wenn du bisher in einer gesetzlichen Krankenversicherung warst, macht es jetzt wenig Sinn, in eine private Versicherung zu wechseln. Die Beiträge wären bei einem so späten Eintritt einfach zu hoch.

Umgekehrt gilt: Wenn du bisher privat versichert warst, bleibt das vermutlich auch jetzt so. Es gibt nämlich rechtliche Begrenzungen, die eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig macht. Vor allem ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wechsel deutlich erschwert. Der Grund dafür: Man möchte verhindern, dass zu viele Menschen in jungen Jahren die Vorteile und die oft günstigeren Beiträge der PKV nutzen und dann im Alter wieder die gesetzliche Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Die Beiträge einer Versicherung hängen schließlich von den durchschnittlichen Kosten ihrer Versicherten ab. Je höher das Lebensalter ist, umso mehr Kosten kommen in den meisten Fällen auf die Krankenkassen zu. Würden nun viele Rentner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen, die in den letzten Jahrzehnten dort nicht eingezahlt haben, würde diese Rechnung nicht mehr aufgehen und die Beiträge müssten für alle steigen. Deshalb gilt: Wenn du bisher privat versichert warst, bleibst du das in aller Regel auch.

Gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung für Rentner?

Wenn du bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert warst, wechselst du  mit dem Renteneintritt automatisch in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für dich ändert sich dabei jedoch wenig: Du bleibst weiterhin bei deiner gewohnten Krankenkasse oder kannst diese auch nach Wunsch wechseln. Die Abrechnung der KVdR erfolgt intern.

Die KVdR spart dir einiges an Beiträgen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, um in die KVdR zu wechseln:

  • Du musst eine gesetzliche Rente beziehen. Ob es sich dabei um eine Altersrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine Erwerbsminderungsrente handelt, ist unerheblich.
  • Und du musst in der zweiten Hälfte deines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Unerheblich ist, ob es sich dabei um eine Familienversicherung, eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung gehandelt hat. Warst du allerdings über längere Zeit privat versichert, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit, kommst du nicht mehr automatisch in die KVdR.

Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der KVdR stellen. Die Bedingungen sind dann allerdings nicht mehr so optimal. Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung in der KVdR ist, dass du schon vor Renteneintritt in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert warst. Ein Wechsel aus der privaten Versicherung ist normalerweise nicht möglich.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Rentner?

Wie hoch die Beiträge sind, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Besonders günstig ist es, wenn du in der KVdR deiner Krankenkasse pflichtversichert bist. Dann zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags, so wie bisher der Arbeitgeber. Außerdem fällt der Krankenkassenbeitrag in diesem Fall nur auf die gesetzliche Rente, auf eine mögliche Betriebsrente und auf Einkommen aus einer Selbstständigkeit an. Alle anderen Einkünfte (zum Beispiel Privatrenten, Zinserträge oder Mieteinnahmen) werden nicht berücksichtigt. Dadurch sind die Beiträge bei dieser Art der Versicherung besonders niedrig.

Bei einer freiwilligen Versicherung in der KVdR sind die Beiträge im Regelfall deutlich höher. Sie beziehen nämlich auch andere Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen oder Privatrenten bei der Berechnung mit ein. Außerdem geht die Versicherung von einem Mindesteinkommen von monatlich 1015 Euro aus. Auch wenn deine tatsächlichen Einkünfte deutlich niedriger liegen, wird der Krankenkassenbeitrag mindestens auf dieser Grundlage berechnet.

In beiden Fällen liegt der allgemeine Beitragssatz für Rentner momentan bei 14,6 Prozent. Die Hälfte davon übernimmt die Rentenversicherung. Der Beitrag, den du noch bezahlen musst, liegt also bei 7,3 Prozent deiner Rente und eventuell deiner sonstigen Einkünfte. Dieser Satz kann jedoch erhöht werden. Das hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse, von deinem Geburtsjahr und der Frage ab, ob du Kinder hast.

Wie viel Pflegeversicherung zahlen Rentner?

Wer in der KVdR versichert ist, hat automatisch auch eine Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung der Rentner. Der Beitrag liegt momentan bei 3,3 Prozent für kinderlose Rentner und bei 3,05 Prozent für Rentner mit Kindern.

Gilt die Familienversicherung für Rentner?

Ja, auch für Rentner gibt es noch eine kostenlose Familienversicherung. Allerdings gelten einige Voraussetzungen:

  • Die Einkommensgrenze für Personen in der Familienversicherung liegt bei 455 Euro. Hierzu gehören alle Einkünfte der familienversicherten Person, also sowohl die Rente als auch mögliche andere Bezüge oder Hinzuverdienste.
  • Die Familienversicherung ist möglich für Ehe- und Lebenspartner, für Kinder bis maximal zum 25. Geburtstag oder auch für Stiefkinder und Enkel, die in deinem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt du vorwiegend verantwortlich bist.
  • Die Familienversicherung ist nicht für Personen möglich, die hauptberuflich selbstständig sind, die als Arbeitnehmer selbst versicherungspflichtig sind oder die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, dann ist eine kostenlose Familienversicherung möglich. Ansonsten muss sich jede Person im Haushalt einzeln versichern. Übrigens: Die Familienversicherung über den Ehepartner ist der einzige Weg, mit dem in Einzelfällen ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Quellen

https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/70891/familienversicherung_auch_fuer_rentner?dscc=ok
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-im-ruhestand/haeufige-fragen-fuer-rentner/kann-ich-als-rentner-auch-familienversichert-sein-2007444
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/personenkreis-familienversicherung-antrag-2005610
https://www.krankenversicherung.net/rentner
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenkasse-rentner
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/krankenversicherung-der-rentner.html
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassenbeitraege/rentner

Kommentar von Pia Jasek |

Ich bin und war schon immer gesetzlich versichert und ich bin kurz vor dem Regelrentenalter. Allerdings habe ich in den letzten Jahren leider einige Krankheiten entwickelt. Dank Ihres interessanten Artikel weiß ich nun, dass ich in die Krankenversicherung für Rentner rutsche, denn die Voraussetzungen dafür sind gegeben. Die Beiträge ändern sich, doch ändern sich auch die Zuzahlung? Auch muss ich eventuell demnächst Pflege beantragen. Gelten da die gleichen Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung bisher?

Kommentar von Susanne M. |

Nach dem Wechsel in die KVdR reduziert sich nicht nur der Beitrag zur Krankenversicherung, sondern auch der Zusatzbetrag um die Hälfte. Für die Zuzahlungen auf verschreibungspflichtige Medikamente gilt eine Belastungsgrenze von 1 % deines Bruttoeinkommens, sofern bei dir eine von deinem Arzt bescheinigte chronische Erkrankung vorliegt. Die Zuzahlungsbefreiung nach Erreichen der Belastungsgrenze musst du bei deiner Krankenkasse beantragen, und sie ist immer nur für ein Kalenderjahr gültig.
Eine Sonderregelung gilt für chronisch Kranke, bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht, z. B. bei Pflegebedürftigkeit. Sie brauchen ggf. nur eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerbehandlung bei der Krankenkasse einzureichen.

Quellen:
https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/
https://help4seniors.de/warum-rentner-von-der-zuzahlungsbefreiung-profitieren/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

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