Rentenbesteuerung: Wie viel Steuern zahlen Rentner?

Renten sind leider nicht steuerfrei, sondern müssen wenigstens zum Teil versteuert werden, wenn sie bestimmte Schwellwerte übersteigen. Wir erklären dir in diesem Artikel, unter welchen Umständen Rentner Steuern zahlen müssen, wie hoch diese ausfallen können und was es mit dem Rentenfreibetrag auf sich hat.

Inhaltsverzeichnis

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Ob du als Rentner Steuern zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders entscheidend sind der Rentenfreibetrag und der Grundfreibetrag:

  • Der Rentenfreibetrag bestimmt, wie groß der steuerpflichtige Teil deiner Rente ist. Er hängt vom Kalenderjahr ab, in dem du deine erste Rente bezogen hast (siehe unten).
  • Der Grundfreibetrag bestimmt das sogenannte Existenzminimum. Wenn der steuerpflichtige Teil deiner Rente in diesem Bereich liegt, zahlst du keine Steuern. Übersteigt die Rente den Grundfreibetrag, bleibt trotzdem alles unterhalb dieses Betrags steuerfrei. Nur für die Rente, die über dem Grundfreibetrag liegt, zahlst du Steuern. Im Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag für alleinstehende Menschen bei 9408 Euro pro Jahr. Für Ehepaare ist er auf 18.816 Euro festgelegt. Spätestens alle zwei Jahre wird geprüft, ob das Existenzminimum angehoben wird.

Steuern auf deine Rente zahlst du dann, wenn dein steuerpflichtiges Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

Wie hoch ist der Rentenfreibeitrag?

Als Rentenfreibetrag versteht man den Teil der Rente, der nicht besteuert werden muss. Dieser kann höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wann du in die Rente eingetreten bist. Relevant ist das Kalenderjahr des ersten Rentenbezugs. Seit 2005 sinkt der Rentenfreibetrag ständig, damals wurde er auf 50 Prozent festgelegt. Wer 2017 in Rente gegangen ist, hat noch einen Rentenfreibetrag von 26 Prozent, 2020 liegt er nur noch bei 20 Prozent. Wer im Jahr 2030 seine erste Rente bekommt, hat nur noch einen Rentenfreibetrag von zehn Prozent. Im Jahr 2040 wird der Rentenfreibetrag ganz wegfallen, das heißt: Wer 2040 oder später in Rente geht, wird die komplette Rente besteuern müssen, sofern diese den steuerlichen Grundfreibetrag überschreitet.

Der Rentenfreibetrag wird zu Beginn deiner Rente als Eurobetrag festgelegt und bleibt dann dauerhaft unverändert. Das bedeutet: Bei Rentenerhöhungen steigt dein zu versteuerndes Einkommen.

Tipp

Den Rentenfreibetrag zu berechnen, ist nicht ganz einfach. Du kannst dir aber von deinem Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung zuschicken lassen, aus der der Betrag hervorgeht.

Wie hoch sind die Steuern für Rentner?

Bei der Rente gilt seit 2005 die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Solange du noch arbeitest und Geld in deine Altersversorgung investierst, bleibt dieses Geld steuerfrei. Dafür werden die Renten dann später in zunehmendem Maß besteuert. Auf die Jahrzehnte gerechnet ist das für die meisten Menschen von Vorteil, weil das Einkommen in der Rentenzeit normalerweise niedriger ist als im Arbeitsleben.

Wie hoch deine Steuern sind, hängt davon ab, wie viele Einkünfte du insgesamt hast. Dazu gehören zum Beispiel Gelder aus einer Selbstständigkeit, Mieteinnahmen oder zusätzliche Bezüge aus anderen Quellen. Wie auch bei Arbeitnehmern und Selbstständigen gilt: Je höher dein Einkommen ist, umso höher fällt auch der Steuersatz aus. Übersteigt dein Einkommen den Grundfreibetrag, werden die gleichen Steuersätze angelegt wie bei Personen im Arbeitsleben.

Zuverdienst: Muss ich als Rentner zusätzliche Einnahmen versteuern?

Es ist gerade im Text schon angeklungen: Ja, du musst zusätzliche Einnahmen zu deiner Rente versteuern, sofern dein Einkommen abzüglich des Rentenfreibetrags den Grundfreibetrag übersteigt. Eine Ausnahme gilt für Minijobs. Das heißt: Ein Zuverdienst bis zu 450 Euro pro Monat muss nicht extra versteuert werden, auch wenn du damit über die Grenze des Grundfreibetrags kommst. Gerechnet werden ansonsten sämtliche Einnahmen, zum Beispiel

  • Mieteinnahmen
  • Zinserträge
  • Einkünfte aus Jobs oder aus der Selbstständigkeit
  • Betriebsrenten und Privatrenten
Tipp

Wenn du gesetzliche Vollrente beziehst, also das Rentenregelalter erreicht hast, dann kannst du deine Rente unbegrenzt aufbessern, ohne dass du Abzüge befürchten muss. Bei der vorgezogenen Rente ab 63, bei Witwen- und Witwerrente und bei der Erwerbsminderungsrente gibt es jedoch Grenzen für den Zuverdienst. Wenn du diese übersteigst, wird deine Rente gemindert. Erkundige dich also vorher genau, was der Zuverdienst für dich finanziell bedeutet. Steuern zahlst du bei allen Varianten dann, wenn du mit deinem Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigst.

Zahle ich als Rentner auch Kirchensteuer?

Ob du als Rentner Kirchensteuer bezahlen musst, hängt davon ab, ob du einen Zuverdienst hast und wie hoch dieser ist. Auf die reine Rente fällt normalerweise keine Kirchensteuer an. Der Grund: Die Kirchensteuer hängt von der Einkommenssteuererklärung ab. Wer keine Einkommenssteuer zahlen muss, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das gilt zum Beispiel für Geringverdiener, aber auch für Rentner. Anders ist das, wenn du zusätzliche Einkünfte oder eine sehr hohe Rente hast und deshalb eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst. Dann fallen möglicherweise auch weiterhin Kirchensteuern an, üblicherweise in der Höhe von acht bis neun Prozent.

Und muss ich als Rentner weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen?

Der „Soli“ hängt ebenso wie die Kirchensteuer von der Einkommenssteuererklärung ab. Das bedeutet: Wenn du nicht einkommenssteuerpflichtig bist, zahlst du auch keinen Solidaritätszuschlag. Wenn du aufgrund einer hohen Rente oder zusätzlicher Einnahmen Einkommenssteuer zahlen musst, dann wird auch der Soli fällig. Er liegt momentan bei 5,5 Prozent.

Ab 2021 dürfte sich beim Thema Soli allerdings einiges ändern: Dann treten neue Regelungen in Kraft, die den Solidaritätszuschlag nur noch für wenige Personengruppen vorschreiben. Etwa 90 Prozent der Menschen zahlen dann vermutlich keinen Soli mehr. Das dürfte auch die allermeisten Rentner betreffen. Allerdings ist im Moment noch nicht genau geklärt, wie sich diese Entscheidung im Alltag auswirken wird. Diese Teilabschaffung des Soli, die 2019 beschlossen wurde, sorgt teilweise für Kritik. Klar ist jedoch: Wer bisher keinen Soli zahlen musste, zahlt auch nach 2021 keinen. Und für sehr viele Menschen dürfte der Soli dann wegfallen.

Quellen

https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/meine-rente-planen/rente-versteuern.html
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/grundfreibetrag-was-ist-das.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/rentenbesteuerung/
https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/rentenbesteuerung          
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/rentenbesteuerung
https://www.steuerkanzlei-friedrich.de/rentner-steuern.html
https://praxistipps.chip.de/rente-und-kirchensteuer-das-muessen-sie-wissen_113465
https://www.dbk.de/themen/kirche-und-geld/kirchensteuer/
https://www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/
https://www.morgenpost.de/politik/article227645387/Soli-Abschaffung-ab-2021-beschlossen-Was-das-fuer-Rentner-bedeutet.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Kommentar von Vera Jeske |

Ein sehr interessanter Artikel, herzlichen Dank, denn er hat mir sehr weitergeholfen, was die Kirchensteuer angeht und den Solidaritätszuschlag. Allerdings haben meine Frau und ich überlegt, was passiert, wenn sie übrig bleiben sollte und Witwenrente beziehen würde. Wir sind beide 70 Jahre alt und ich bin außerdem noch krank. Die Möglichkeit besteht also. Sie hätte dann noch die Mieteinnahmen aus unserer Einliegerwohnung. Wenn sie nun auf den Gesamtbetrag noch Steuern zahlen müsste, dann lohnt sich die Vermietung ja fast gar nicht, sondern eher ein Verkauf, oder?

Kommentar von Susanne M. |

Ich habe zwei Artikel zum Thema Witwenrente gefunden, die deine Fragen sicherlich beantworten werden. Die Höhe der Witwenrente deiner Frau orientiert sich letztendlich an deiner Altersrente. Bekommt sie denn keine eigene Rente?
Beim Recherchieren habe ich herausgefunden, dass künftige Rentner nicht nur geringere Freibeträge zu erwarten haben, sondern auch niedrigere Witwenrenten. Der Rentenfreibetrag liegt derzeit bei 18 %. Wie er von Jahr zu Jahr weiterschrumpft, kannst du dem unten verlinkten Steuerrechner entnehmen.
Dafür steigt zwar auch der Grundfreibetrag kontinuierlich an, aber leider nicht in gleichem Maße.

Quellen:
https://www.verivox.de/rentenversicherung/ratgeber/witwenrente-wie-wird-diese-mit-der-eigenen-rente-verrechnet-1118366/
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/witwenrente-11-fakten-die-sie-unbedingt-kennen-sollten.html
https://steuerrechner24.de/rentensteuerrechner/
https://www.mehrwertsteuerrechner.de/steuerfreibetrag

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