Steuern und Krankenversicherung für Rentner

Mit dem Eintritt in die Rente ändern sich viele Dinge, unter anderem auch die Finanzlage. Die meisten Menschen haben keine rechte Vorstellung, was das für sie heißt. Wie geht es mit der Krankenversicherung weiter? Müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen? Und können sie Geld zu ihrer Rente dazuverdienen? Damit du bei diesen Dingen klarer siehst, haben wir einige hilfreiche Artikel für dich zusammengestellt:

Inhaltsverzeichnis

Rentenbesteuerung: Wie viel Steuern zahlen Rentner?

Die meisten Rentner müssen keine Steuern zahlen, jedenfalls dann nicht, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben. Ein (sinkender) Teil der Rente ist ohnehin steuerfrei, und der Rest kommt meist nicht über den steuerfreien Grundbetrag. Wenn du jedoch weitere Einkünfte hast (zum Beispiel aus einem Job oder einer Selbstständigkeit, aus Zinsen, Vermietungen oder privaten Renten), dann kommst du möglicherweise in den Bereich, in dem du Steuern zahlen musst. In unserem Artikel zur Rentenbesteuerung (Siehe Menü rechts) erklären wir dir unter anderem,

  • was es mit dem Rentenfreibetrag auf sich hat und wie hoch er ist,
  • was der Grundfreibetrag bedeutet und wie du ihn berechnest,
  • wie hoch die Steuern für Rentner sind,
  • ob und wie du zusätzliche Einnahmen versteuern musst,
  • ob du als Rentner noch die Kirchensteuer und den Soli zahlen musst.

Schau dort einfach mal vorbei, dann siehst du beim Thema Steuern sicher schon klarer.

Die Einkommenssteuererklärung für Rentner

Wenn du als Rentner nicht steuerpflichtig bist, dann musst du auch keine Einkommenssteuererklärung abgeben. Nötig wird die Steuererklärung aber dann, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte den Rentenfreibetrag übersteigen. Auch dann, wenn du mit einem Lebenspartner oder einer Lebenspartnerin zusammen veranschlagt wirst, musst du dich möglicherweise mit der Einkommenssteuererklärung beschäftigen. Und schließlich kann es auch sein, dass das Finanzamt dich aus anderen Gründen auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. In diesem Fall solltest du wissen, welche Kosten du absetzen kannst. Da kann einiges zusammenkommen, zum Beispiel:

  • Werbungskosten,
  • Spenden,
  • Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung,
  • der Behindertenpauschbetrag und Fahrkosten für Menschen mit Behinderung,
  • Versicherungsbeiträge,
  • Kosten für Haushaltshilfe oder Pflegedienste,
  • Kosten für eine Kur oder
  • Kosten für ein Pflegeheim.

Wir erklären dir in unserem Artikel zur Einkommenssteuer bei Rentnern (Link) genau, was es mit diesen Dingen auf sich hat. Außerdem widmen wir uns genauer der Frage, unter welchen Umständen du als Rentner eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst und wo du Hilfe bekommen kannst.

Hinzuverdienst zur Rente

Du gehörst noch längst nicht zum alten Eisen und möchtest noch nicht ganz aus dem Berufsleben ausscheiden? Oder deine Rente fällt so knapp aus, dass du dir einen Job zum Hinzuverdienst suchen musst? Dann fragst du dich sicher, was das für finanzielle Folgen für dich hat. Die Frage, wie viel Geld du zur Rente hinzuverdienen kannst, besteht aus zwei Teilen:

  1. Wie viel darfst du verdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird?
  2. Wie viel darfst du steuerfrei verdienen?

Die erste Frage ist sehr leicht zu beantworten, wenn du die Regelaltersgrenze für die Rente (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren) schon erreicht hast. In diesem Fall wird dir deine Rente gar nicht gekürzt, auch wenn du viel hinzuverdienst. Es gibt in diesem Fall also keine Grenze, die du beachten müsstest. Bei einer Witwenrente, einer Erwerbsminderungsrente oder einer vorgezogenen Rente sieht die Sache anders aus. Dann gibt es klare Grenzen für den Zuverdienst. Wenn dein Einkommen diese Grenzen übersteigt, wird deine Rente gekürzt oder im Extremfall sogar ganz gestrichen.

In unserem Artikel „Hinzuverdienst zur Rente“ (Link) erklären wir dir ganz genau, wie viel du in welchem Fall verdienen darfst und was passiert, wenn du mehr verdienst.

Krankenversicherung für Rentner

Wenn du dich mit deinen veränderten Finanzen beschäftigst, kommt sicher auch schnell die Frage nach der Krankenversicherung auf. Natürlich brauchst du auch als Rentner noch eine Krankenversicherung. Wenn du bisher gesetzlich pflichtversichert warst, kommst du nun automatisch in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier zahlst du nur sehr geringe Beiträge, für dich ändert sich ansonsten jedoch nur wenig: Du bleibst bei deiner gewohnten Krankenkasse, die nur intern nun anders abrechnet.

Die KVdR steht allerdings nur Personen offen, die schon in den letzten Jahrzehnten (genauer gesagt in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens) fast ausschließlich in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Wenn dies für dich nicht zutrifft, dann kannst du unter bestimmten Umständen eine freiwillige Versicherung in der KVdR beantragen. Das bringt dir immer noch Vorteile, ist aber nicht mehr so günstig.

Falls du in den letzten Jahren privat versichert warst, dann wirst du das jetzt auch mit höchster Wahrscheinlichkeit bleiben. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist im Rentenalter nicht mehr möglich.

In unserem Artikel „Krankenversicherung für Rentner“ (Sirhr Mernü rechts) erklären wir dir diese Unterschiede noch genauer. Außerdem beantworten wir dort die Frage nach der Höhe der Krankenkassenbeiträge und widmen uns auch dem Thema Pflegeversicherung. Außerdem erklären wir dir, unter welchen Umständen jetzt noch eine Familienversicherung möglich ist.

Quellen

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/grundfreibetrag-was-ist-das.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/rentenbesteuerung/
https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/rentenbesteuerung
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/rentenbesteuerung
https://www.steuerkanzlei-friedrich.de/rentner-steuern.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.hermoney.de/geld-und-familie/hochzeit-und-ehe/was-aendert-sich-durch-die-ehe/witwenrente-voraussetzungen-hinzuverdienst/
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Kommentar von Monica Leske |

Da ich in einem halben Jahr in Rente gehe, bin ich gerade dabei mich mit dem Thema Finanzen im Rentenalter zu beschäftigen. Der Artikel war schon mal sehr hilfreich. Danke dafür, doch am Ende bin ich über eine Sache doch gestolpert. Ich war in der zweiten Hälfte meines Arbeitslebens teilweise nicht gesetzlich versichert, denn ich war selbstständig und solange es gut lief, war ich privat versichert, doch dann wurde es immer schwieriger und dafür war ein paar Jahre lang kein Geld mehr da, also war ich nicht versichert. Könnte ich nun eine freiwillige Versicherung in der KVdR beantragen oder nicht? Wo könnte ich mich da erkundigen?

Kommentar von Susanne M. |

Über die KVdR habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Weil ich gesetzlich krankenversichert bin und das auch während meines gesamten Erwerbslebens war, gehe ich von einem nahtlosen Übergang in die Krankenversicherung der Rentner aus.
Was Monica betrifft, ihrem Kommentar entnehme ich, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens nicht lange genug pflichtversichert war, um automatisch in die KVdR zu kommen.
Der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner steht jedoch nichts im Wege, wenn sie derzeit gesetzlich krankenversichert ist. Ansonsten kann sie sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen oder auf deren Webseite nachlesen.

Quellen:
https://www.barmer.de/unsere-leistungen/beitraege/beitraege-freiwillig-versicherte-1003604
https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

Kommentar von Samira |

Als Rentner ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Bruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag (2019 - 9.168 €, 2020 - 9.408 €, 2021 - 9.744 €) übersteigt (für Verheiratete doppelte Beträge)

Wer 2019 in Rente gegangen ist, muß 78% der Rente versteuern.

Das heißt noch nicht, daß man auch tatsächlich Steuern zahlen muß, denn die KV-Beiträge oder andere steuerliche Abzugsmöglichkeiten werden noch berücksichtigt.

Wer dadurch dauerhaft unter dem jedes Jahr steigenden Grundfreibetrag bleibt, kann einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht stellen oder können ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten.

Wenn noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind, kann sich die Abgabepflicht auch daraus ableiten.

Sofern eine Abgabepflicht nur wegen der Renteneinkünfte vorliegt, ist zu empfehlen die Steuererklärungen 2019 und 2020 nachzuholen - ein Verspätungszuschlag wird i. d. R. den Rentnern erlassen, wenn sie glaubhaft versichern, daß sie von einer Abgabepflicht bisher nichts gewußt haben.

Kommt erst die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der vorigen Jahre, dann könnte des mit dem Erlaß des Zuschlages schwieriger werden.

Kommentar von Susanne M. |

Ab diesem Jahr sollen Steuerzahler ihre Rentenversicherungsbeiträge voll von der Steuer absetzen können. Im Gegenzug sinken die Rentenfreibeträge, bis sie irgendwann ganz wegfallen. Anders als geplant wird das jedoch wohl erst im Jahr 2060 der Fall sein und nicht wie bisher vorgesehen bereits 2040. Der Grund dafür ist, dass der steuerpflichtige Rentenanteil nun nur noch um einen halben Prozentpunkt pro Jahr ansteigen soll.
Auch ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen (bei Erwerbsminderung) oder fallen sogar ganz weg (für vorgezogene Altersrenten). Das sind doch gute Neuigkeiten für zukünftige Rentner.

Quellen:
https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/steuern/id_100035860/doppelbesteuerung-rentenbeitraege-voll-absetzbar-was-bringt-das-.html
https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_78279352/rente-ab-wann-muss-man-als-rentner-steuern-zahlen-alle-infos.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/221221_aenderungen_rv_ab_januar_2023.html

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