Die Blockade der Tabakwerbung
Nachdem Merkel, ehemaliger Kurzzeit-Gesundheitsminister mit immer guten Ideen Spahn und aktuelle Gesundheitsministerin ich-seh-gut-aus-und-das-reicht-Klöckner sich für ein Tabakwerbeverbot ‚noch in diesem Jahr‘ ausgesprochen haben, hagelt es nach hitzigen und verqualmten Debatten stündlich neue Terminziele. Von 2020 und 2021 ist die Rede, dann wieder von schrittweiser Abschaffung der Kinowerbung ab 2022.
Dass im Gegensatz zu Steuervergünstigungen für Besserverdienende und Bußgelderhöhungen im Straßenverkehr außer für Dienstwagen Abgeordneter die Dunstgrenze zum Jahreswechsel nicht so klar ist, liegt einfach an der Sache.
Immerhin ist Deutschland das einzige Land in der EU, das seit Jahren die Richtlinien und Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation - das H steht für health) in den Wind schlägt. Natürlich sind Empfehlungen nicht verbindlich gegenüber den Gesetzgebungshoheiten, aber man möchte ja auch nicht auf eine blaue Dunstliste, geschweige denn graue Liste, wie Banken unabhängiger Länder. Daher wird es Zeit, dass Bewegung in die rauchige Angelegenheit kommt.
Es brennt von beiden Seiten des Glimmstengels
Zuletzt war aufgrund der absurden Spekulationen, dass Jugendliche zum Tabakkonsum verführt werden könnten, wenn sie Plakatwände sehen, obwohl jeder weiß, dass Jugendliche nur auf ihr Smartphone schauen, eine Untersuchung des Rehsmart-Instituts angestrengt worden, die ergeben hat, dass Werbung gesundheitliche Vorteile bestimmter Zigarettenmarken darlegen kann, die ohne Werbemaßnahmen nicht bekannt werden. Das zeigt sich im Nachbarland Frankreich. Dort ist der Vertrieb ein Monopolgeschäft, und der staatlich geförderte Konzern unterstützt damit die tabakproduzierenden Länder, die ehemalige Kolonien sind. Plausible Argumentation der Regierung: ‚dann stellen sie wenigstens kein Kokain her.‘
Das Werbeverbot ist dort seit vielen Jahren etabliert und die Rauchanfänger wissen gar nicht, wie sie ihre Nikotinsucht beginnen können und rauchen das Kraut, das sie noch von ihren Eltern kennen. Da nur 2,25% der 4000 in einer Zigarette freigesetzten Stoffe nachweislich gesundheitsschädlich sind, kommt die fantastische Wirkung als Gegengift zu den Umweltbelastungen auf diese Weise gar nicht zum Tragen.
Unabhängige Forschungsergebnisse unterstützen Kehrtwende
Die Pläne, gegen die sich auch die Lungenbläschen der Union nicht verschließen können, sehen eine Abschaffung der Kinowerbung für Vorläufe von Filmen vor, die für Zuschauerinnen und Zuschauer unter 18 Jahren vorgesehen sind. Der Kompromiss: ob und was in den Filmen geraucht wird, bleibt davon unberührt. Der Nebel vor den Köpfen der CDU/CSU-Politiker lichtete sich, nachdem die Ergebnisse eines Forschungsgremiums unter der Leitung von Prof. Mahlborrow salopp mit den Worten ‚Zigarettenwerbung kannste echt inner Pfeife rauchen‘ zusammengefasst wurde.
Nachvollziehbar ist dieser Schritt vor allem, da in Kinosälen Handyverbot herrscht und die Gefahr, etwas anderes in der Hand zu halten, viel zu groß ist. Man möchte natürlich nicht, dass die Generation, die die Krebsforschung mit ihrer eigener Hände Arbeit finanzieren soll, vorzeitig ihre Gliedmaßen an Folgen von Arteriosklerose verlieren.
Die Lobby hält sich nicht
Was in vielen Wirtschaftszweigen undenkbar ist, bewahrheitet sich in der Tabakindustrie. Über 30 Jahre lang waren die Investitionen in die Krebsforschung und die stetig wachsenden Steuerabgaben das Todschlagargument der Lobbyisten. Es durfte nicht passieren, dass der sinkende Tabakkonsum auch sinkende Steuereinnahmen verursacht. So wurden die Preise durch Abgabenstaffelungen in Absprache so geregelt, dass die Summe zu keinem Zeitpunkt auch nur stagnierte. Niemand hätte gewonnen, wenn die Raucher tatsächlich ihre Sucht aufgeben - es sei denn zu Gunsten einer anderen steuerfreundlichen Addiktion.
Die Alternative, Werbung mit Ekelbildern zu verbieten, da sie an den Kassen der Supermärkte unangenehm wirken und mit freundlichen Slogans zu ersetzen wie: ‚Kaufen Sie Krebs‘, ‚Wir bieten Blutgefäßverstopfungsgarantie’ oder ‚Genießen Sie Ihren Sargnagel - es könnte Ihr letzter sein’ konnten das Tabakblatt ebenfalls nicht mehr wenden. Womöglich ist der nächste Schritt, dass Rauchen auf Nachbarbalkonen nicht mehr als persönliche Freiheit gesehen, der Angriff mit Rauch als fahrlässige Gesundheitsgefährdung geahndet und einem Mitmenschen auf seine Frage eine Zigarette anzubieten als Tatbestand vorsätzlicher Gesundheitsschädigung eingestuft wird.
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