Warum die Ausgangssperre so wichtig ist

Die Entwicklung der Ausnahmen im Notfall

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Eine Kleinigkeit übersehen Landesväter bei ihren Ankündigungen jedoch: es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Verhängung von Ausnahmeregelungen wie Ausgangssperren. Anders als im fast-EU-Land Türkei, das seit Jahren von einem selbsternannten Katastrophenmeister im Ausnahmezustand gehalten wird, existieren nur drei Zustände, die willkürliche Einschränkungen der Grundrechte der Bürger zulässt: der Verteidigungsfall, Naturkatastrophen und Aufstand. Sowohl Ordnungswidrigkeitsbußgelder als auch Strafen können bei Zuwiderhandlungen nur ausgesprochen werden, wenn einer dieser drei Fälle eingetreten ist. Der Notstand, wie er 1968 gegen heftige Widerstände im Grundgesetz eingefügt wurde, ist bis heute nicht ausgerufen worden - bis jetzt.
Richtig, für bestimmte Maßnahmen kann sich eine Gemeinde auf das in Friedenszeiten geltende Infektionsschutzgesetz berufen, um im Gastgewerbe tätigen Betrieben, denen sie Konzessionen erteilt hat, Beschränkungen bis hin zur Schließung aufzuerlegen, aber nicht die Grundrechte außer Kraft setzen.

Was gilt für den einzelnen Menschen, der meint, sich in einem Land der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu befinden?

Wir empfinden uns grundsätzlich frei, und dass wir permanent von Regeln und Gesetzen umgeben sind, die unseren Alltag bestimmen, übersehen wir. Dabei hat das einen guten Grund: nichts, das uns passiert und begegnet, ist nicht gesetzlich geregelt. Freiheit ist eigentlich was anderes, aber das ist der Preis des Friedens, in dem wir seit über zwei Generationen leben; welche Gesellschaft kann das von sich behaupten? Sogar den Beitritt von Bundesländern, die K. Adenauer schon abgeschrieben hatte, hat es friedlich erreicht.

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Doch genau diese Macht des Volkes soll jetzt endgültig vernichtet werden.

So viele Jahre, ohne dass sich etwas tut - so konnte es nicht weitergehen. Seit vier Legislaturperioden predigen die Politiker über alle Parteien hinweg, dass sich etwas ändern muss. Die Gelegenheit des Aufkommens eines Virus wurde beim Schopfe gepackt (man weiß nicht so genau, wo sich der Schopf bei einem Virus befindet, aber das ist jetzt egal, es geht nur um das Bild) und der virtuelle Kriegszustand ausgelöst.

Das Problem wurde ja schon benannt: der notwendige Zustand des Landes, der jemandem wie Söder, Laschet, Kretschmann, Thomalla oder Ludewig gestattet, geltende Gesetze (Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht, Würde des Menschen) außer Kraft zu setzen oder sich neue ‚Regeln‘ auszudenken und auf deren Einhaltung zu pochen, obwohl die Gesetzesgrundlage fehlt, ist nicht gegeben.

Die Firmen dazu zu bringen, ihre Pforten im Namen der Gesundheit zu schließen, um dann Leute zu Helden zu erklären, die ihren Job normal weitermachen können, weil sie Müll abholen, an der Supermarktkasse sitzen und Regale auffüllen, ist schon ein genialer Schachzug. Man kann unter dem Tenor des gesunden Menschenverstandes schon einiges von den Leuten abverlangen, aber eine Ausgangssperre gehört nachweislich nicht dazu. Wir sind soziale Lebewesen und werden aufgrund einer plötzlichen Andersartigkeit einzelner Politiker nicht zu Stubenhockern.

Unsere Meinung

Was tun bei Ausgangssperre?

Du bist erwischt worden, als du joggen oder mit dem Hund draußen warst? Keine Sorge; das Grundgesetz sichert dir zu, Verfassungsbeschwerde gegen das Knöllchen wegen unerlaubten Gassigehens einzulegen. Wichtig: sich den Ausweis von dem Knöllchenschreiber/Knöllchenschreiberin zeigen lassen, denn HIlfssheriffs dürfen diese nicht ausstellen, nur bewaffnete (Waffenschein zeigen lassen) und unifomierte Gesetzlosenhüter sind befugt.

Wer beim Bund war, wird wissen: Das Prinzip von Befehl und Gehorsam gilt nur in dem Fall, wenn der Befehl auch einer ist, das heißt, er muss begründet, angemessen und ausführbar sein. Und das gilt sowohl für Kriegs- wie auch für Friedenszeiten.

Krieg, Naturkatastrophe oder Aufstand?

Das Verhalten einiger Landesregierungen legt nahe, dass sie sich im Wahn eines Kriegsszenarios sehen. Der Katastrophenfall gestattet Landesregierungen regional und landesweit Beschränkungen zuzulassen - der Verteidigungsfall bundesweit, dann wird A. Merkel zur Generalfeldmarschallin ernannt und Verteidigungsministerin A. Kramp-Karrenbauer zu Feldmarschallin und verfügen über den Einsatz der Bundeswehr sowie anderer Exekutivkräfte. Keines ist aber der Fall. Daher soll auch das Grundgesetz geändert werden, dass auch im Erkältungsfall eine Notregierung ernannt wird.

Endlich tut sich was in der Politik, und das alles, während wir geschwächt zu Hause sitzen und uns über die jungen Leute ärgern, die wissen, dass sie ein Immunsystem besitzen, dass schneller als Laboratorien ist, gegen einen bei chinesischen Schweinen nach 15 Jahren mutierten Virus Antikörper zu bilden. Aber alte Leute gehen ja sowieso nicht raus, weil sie 75 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs täglich damit rechnen, dass ihnen Bomben oder Regeln von Landesvätern auf die Köpfe fallen.

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