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Bestattung von Haustieren

Wer ein geliebtes Haustier verliert, betrachtet dessen sterbliche Überreste nicht als Kadaver, der entsorgt werden muss. Ihm ist ein liebevoller und würdiger Umgang damit wichtig. Der Gesetzgeber hat allerdings strenge Vorschriften erlassen, was mit dem Körper eines toten Tieres zu geschehen hat. Hintergrund der verschiedenen Verordnungen ist der Schutz des Trinkwassers sowie die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Bestattung von Haustieren

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Wer ein geliebtes Haustier verliert, betrachtet dessen sterbliche Überreste nicht als Kadaver, der entsorgt werden muss. Ihm ist ein liebevoller und würdiger Umgang damit wichtig. Der Gesetzgeber hat allerdings strenge Vorschriften erlassen, was mit dem Körper eines toten Tieres zu geschehen hat. Hintergrund der verschiedenen Verordnungen ist der Schutz des Trinkwassers sowie die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Neben dem bundesweit einheitlichen Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 25. Januar 2004 gibt es Regelungen der Landes- und der Ortsbehörden. Das Bundesgesetz bestimmt im Wesentlichen nur, wer für die fachgerechte Entsorgung der Kadaver zuständig ist. Die Bezeichnung zeigt bereits, dass es eher um Schlachttiere geht als um geliebte Haustiere.

Für Kleintiere wie Hamster, Mäuse, Wellensittiche und Ähnliches gelten die Bestimmungen nicht. Sie dürfen über den Hausmüll entsorgt und natürlich auch würdevoll begraben werden. Wenn deine Katze oder dein Hund stirbt, gelten die Bundes- beziehungsweise jeweiligen Landesverordnungen. Letztere gehen etwas mehr auf die Gefühle von Haustierhaltern ein, wie die Regelungen des Landes Berlin beweisen.

Das Ministerium für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung stellt auf seiner Homepage Folgendes klar:

  • Das Vergraben von toten Haustieren auf öffentlichen Grünflächen kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • Ein verstorbenes Haustier darf im eigenen Garten beerdigt werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
  • Der Körper des Tieres muss mindestens 50 Zentimeter tief vergraben werden.

In anderen Bundesländern kann das Bußgeld bis zu 250.000 Euro betragen. Manche Länder erlauben die Bestattung auf Privatgrundstücken, die nicht dem Tierhalter gehören oder verlangen, dass das Grundstück nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt.

Hinweis
  • Erkundige dich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, welche Vorschriften in deinem Bundesland gelten.
  • Wenn du dich nicht um die Bestattung des Tieres kümmerst, wird es einer kommunalen Tierkörperbeseitigung übergeben, die den Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Die Kosten von 20 bis 30 Euro musst du tragen.

Du darfst meist einen Hund oder eine Katze ausschließlich im eigenen Garten beerdigen. Zum Glück gibt es auch Alternativen für Tierhalter, denen kein Grundstück zur Verfügung steht. Du kannst dein Haustier auf einem Tierfriedhof beisetzen oder es kremieren beziehungsweise präparieren lassen.

Inhaltsverzeichnis

Beisetzung auf Tierfriedhöfen

Diese Alternative bieten in Deutschland etwa 120 Städte und Gemeinden an. Du hast die Wahl zwischen einer Beisetzung im Einzel- oder in einem Gemeinschaftsgrab. Für die Beisetzung sind 100 bis 300 Euro zu veranschlagen. Ein Grab für eine Katze oder einen Hund bis zur Größe eines Cockerspaniels kostet jährlich etwa 50 bis 80 Euro. Meist ist eine Mindestliegezeit von 3 bis 5 Jahren Pflicht. Wenn du einen Grabstein möchtest, entstehen weitere Kosten.

So schmerzlich der Verlust des Tieres ist, frage dich, ob du eine jahrelange Grabpflege auf dich nehmen willst. Da es nur relativ wenige Tierfriedhöfe gibt, bedeutet dies weitere Kosten für einen Gärtner oder oft lange Anreisen zum Grab des Tieres.

Bestatten mit einem Menschen

Seit dem 1. März 2020 erlaubt die Friedhofsordnung der Hansestadt Hamburg, dass die Asche eines Haustieres im Grab eines Menschen beigesetzt werden darf. Die meisten Gemeinden haben diesbezüglich keine Regelungen. Rechtlich gesehen ist die Asche eines Tieres eine Grabbeigabe und also solche meist unproblematisch, sofern das Tier vor dem Besitzer verstirbt. Die Asche eines Tieres darf jeder verwahren, wie er will. Du kannst sie also bei dir aufheben und verfügen, dass sie mit in dein Grab kommen soll. Frage aber zur Sicherheit bei der Friedhofsverwaltung, ob sie diese besondere Grabbeigabe erlaubt.

Schwieriger gestaltet sich die Beisetzung, wenn das Tier erst nach dir verstirbt. Es ist fraglich, ob die Friedhofsverwaltung erlaubt, dass dein Grab aufgegraben wird, um nachträglich etwas hinzuzufügen. Außerdem ist eine entsprechende Verfügung im Testament erforderlich, damit deine Hinterbliebenen deinem Wunsch nachkommen können beziehungsweise müssen. Ohne vorheriges Kremieren des Vierbeiners ist eine Beisetzung auf Friedhöfen für Menschen nicht möglich, egal ob zeitgleich mit der Beerdigung des Halters oder später.

Kremieren allein ist keine Bestattung

Das Verbrennen des Tierkörpers geschieht in einem speziellen Tierkrematorium. Du hast die Wahl zwischen einer Gemeinschafts- oder einer Einzelkremierung. Wenn du dich für gemeinschaftliches Kremieren entscheidest, wird dein Tier mit Artgenossen zusammen verbrannt. Die Asche wir anonym in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Diese Lösung ist günstig. Für ein Tier, das etwa fünf Kilogramm wiegt, zahlst du zwischen 80 und 100 Euro. Die Bestattung ist in dem Preis enthalten, aber du erfährst nicht, wo das Tier liegt.

Die Einzelkremierung kostet für ein Tier dieser Größenordnung zwischen 150 und 180 Euro. Meist wird jedem Tier beim Verbrennen ein nummerierter Schamotte-Stein beigelegt, der es später ermöglicht, die Asche eindeutig zu identifiziert. Du bekommst die Asche wahlweise in einem Säckchen zugestellt oder in einer Urne. Manche Institute bieten auch an, die Asche zu einem Schmuckstück zu verarbeiten. Du kannst über den Verbleib der Asche frei verfügen, diese also auch an einem beliebigen Ort verstreuen.

Ausgestopft ins gewohnte Heim

Einige Halter von Haustieren möchten sich auch nach dem Tod nicht von Ihrem Haustier trennen. Der Gesetzgeber erlaubt, Tiere ausstopfen zu lassen. Aber selbst ein ausgezeichnet präpariertes Tier unterscheidet sich erheblich von dem lebendigen Wesen, das bei dir lebte. Die Enttäuschung ist daher oft sehr groß. Hinzukommt, dass die scheinbare Anwesenheit des Tieres deine Trauerarbeit behindert. Du hast es noch und doch ist es nicht mehr bei dir. Das ist eine denkbar schlechte Situation, um dich endgültig von dem kleinen Liebling zu verabschieden. Das Präparieren kostet bei einem Tier in der Größe einer Katze zwischen 400 und 600 Euro.

Wenn man ein Lebewesen verliert, das einem Nahe stand, entsteht ein Loch im Herzen. Verständlich, dass du es nicht in einer Tierkörperverwertung entsorgen willst. Aber plane einen würdevollen Abschied, statt dich weiter mit dem Tier zu umgeben. Eine Beisetzung auf einem Tierfriedhof im Garten oder das Verstreuen der Asche an einem Ort, den das Tier liebte, helfen dir beim Abschied. Vielleicht öffnest du danach dein Herz für ein neues Tier, dem du deine Liebe schenkst.

In der Regel sind ortsansässige Tierärzte darüber informiert. Ferner gibt das Ordnungsamt der Gemeinde gerne Auskunft.

Aktuell gibt es kein Verzeichnis über Tierfriedhöfe. Meist wissen Tierärzte, wo es einen gibt. Außerdem kann das Haustierregister TASSO e. V. meist einen Tierfriedhof ausfindig machen.

Sofern die Friedhofssatzung dies nicht ausdrücklich erlaubt, kann ein Antrag gestellt werden, dass die Asche eines Tieres als Grabbeigabe mit beigesetzt wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, der dies erlaubt. Es gibt zwar einen Friedhofszwang, aber keine Pflicht, sich auf einen bestimmten Friedhof beisetzen zu lassen.

Rechtlich gesehen sind ausgestopfte Tiere Restmüll, denn das Innenleben besteht aus Holzwolle, Schaum und Ton. Sie müssen als solcher entsorgt werden. Ein Beerdigen im Garten ist daher nicht erlaubt. Aber beim Präparieren werden Knochen, Muskeln und Innereien entnommen, diese kann man kremieren lassen oder auf einem Tierfriedhof beisetzen.

Die Überreste sollen sich möglichst schnell zersetzen. Aus diesem Grund sind zum Umhüllen nur Materialien erlaubt, die sich schnell und ohne Schadstoffe abbauen.

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/tiernebg/index.html
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/tierkoerperbeseitigung/wohin-mit-dem-toten-haustier-348294.php
https://www.dortmunder-tierfriedhof.de/feuerbestattung
https://www.berlin.de/special/haustiere/2880705-2840263-praeparation-haustiere-ausstopfen-lassen.html

Kommentar von VJ |

Meine Meerschweinchen wurden zwar früher im Garten begraben, doch meine Mutter fand es immer traurig, dass sie uns wahrscheinlich früher verlässt als ihr Hund. Sie hat es beruhigt zu wissen, dass sie nicht alleine beerdigt werden muss, sondern, dass ihr später dann mal ihre heiß geliebte Fellnase Gesellschaft leisten wird. Nach der Lektüre des Artikels hat sie bereits mit dem Friedhof telefoniert, den sie sich ausgeguckt hatte, um herauszufinden, was man machen muss, damit der Hund ebenfalls dort begraben werden kann. Wobei ich die Idee des Schmucks auch nicht schlecht finde. Es muss ja nicht gleich der teure Diamant sein, sondern auf den bekannten Plattformen und in den sozialen Medien gibt es günstigere, aber nicht weniger elegante Formen, wie Anhänger aus Glas oder Epoxidharz.

Kommentar von Susanne M. |

Ein Kleintier im Hausmüll zu entsorgen, käme für mich nicht in Frage. Das liegt wohl u. a. daran, dass sich der Umgang mit dem Tod eines Tieres im Laufe der Zeit gewandelt hat. Bei unseren Eltern oder Großeltern hieß es unter Umständen noch "Die Katze ist kaputt gegangen" anstatt "Die Katze ist gestorben" - und kaputte Dinge gehörten halt in den Müll.
Dass Menschen und Tiere in ein- und demselben Grab beigesetzt werden, ist an sich nichts Neues. Das gab es tatsächlich schon vor ca. 18.000 Jahren. Übrigens ist die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier in Essen und im rheinland-pfälzischen Braubach bereits seit 2015 erlaubt.

Quellen:
https://www.geo.de/natur/tierwelt/haustier-im-garten-bestatten--das-ist-erlaubt-31628958.html
https://issnruede.de/geschichte-der-tierbestattung/
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gemeinsame-bestattung-von-mensch-und-tier-wenn-frauchen-und-herrchen-neben-ihrem-geliebten-haustier-ewig-ruhen.77410ef7-d7a6-4c52-800d-7477ec76fa6c.html

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