Wohnen im Alter – behindertengerechtes Wohnen

Auch wenn wir den Gedanken gerne weit von uns schieben: Es schadet nicht, sich rechtzeitig Gedanken über altersgerechtes Wohnen zu machen. Denn wenn wir älter werden, haben wir auch besondere Anforderungen an die Wohnsituation. Älter werdende Menschen brauchen eine ihrem Alter und vor allem ihrem Gesundheitszustand angepasste Wohnsituation. Barrierefreies Wohnen wird spätestens zum Thema, wenn die körperliche Mobilität nicht mehr optimal ist.

Älter werden heißt nicht zwingend, seine letzten Jahre im Altersheim zu verbringen. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann häufig auch bis ins hohe Alter zuhause wohnen bleiben.

Senioren können sich durch eine barrierefreie Wohnung ihre Selbständigkeit längere Zeit aufrechterhalten – das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern auch deutlich mehr Lebensqualität. Für die Angehörigen bedeutet es eine deutliche Entlastung und Unabhängigkeit

Inhaltsverzeichnis

Altersgerechtes Wohnen

Mit zunehmendem Alter wird es immer schwerer, den Alltag zu bewerkstelligen. Überall lauern Stolperfallen im Haushalt, die Hausarbeiten werden beschwerlicher und alles dauert etwas länger als sonst. Wer älter wird, dem fehlt es häufig an Muskelkraft. Das heißt vielleicht, dass du die Tür nicht mehr wie gewohnt aufdrücken kannst, du bist nicht mehr so wendig und deine Reaktionsfähigkeit lässt nach. Schon kleine Unebenheiten auf dem Boden können zur Stolperfalle werden. Deswegen solltest du rechtzeitig, am besten noch bevor erste Beschwerden auftreten, überlegen, wie du dein Zuhause altersgerecht umbauen kannst.

Altersgerechtes Wohnen ist die Voraussetzung dafür, dass du bis ins hohe Alter in deiner gewohnten Umgebung bleiben kannst – auch mit eventuellen körperlichen Beeinträchtigungen. Meistens sind hierfür Umbaumaßnahmen erforderlich, aber auch ein Hausnotruf, mithilfe dessen du im Notfall fachmännische Hilfe herbeirufen kannst, kann lebensrettend sein.

Behindertengerechtes und barrierefreies Wohnen

Für altersgerechtes Wohnen gibt es keine Definition. Es bedeutet nur, dass die Wohnsituation dem Alter angemessen und angepasst ist. „Behindertengerechtes“ und „barrierefreies“ Wohnen jedoch ist in Deutschland genau durch eine DIN Norm definiert.

Die DIN Norm 18040-2 für Barrierefreiheit

Die Kriterien, die festlegen, was konkret Barrierefreiheit eigentlich bedeutet, sind in der DIN Norm 18040-2 ganz genau definiert. Hierin wird festgelegt, wie die einzelnen Bereiche in der Wohnung oder im Haus gestaltet sein müssen, damit eine Barrierefreiheit gewährleistet ist. Genaue Angaben darüber findest du in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Wer für seine Umbauten einen Zuschuss der KfW in Anspruch nehmen will, muss sich bei den Umbaumaßnahmen genau an die Vorgaben und die Din Norm 18040-2 halten. Anders sieht es aus, wenn du von der Pflegekasse Leistungen für eine barrierefreie Wohnung in Anspruch nehmen willst. Dann nämlich ist die Norm nicht ausschlaggebend, sondern vielmehr der persönliche Gesundheitszustand und der Grad der Einschränkungen.

Barrierefrei, barrierearm, barrierereduziert

Der Begriff „barrierefrei“ ist rechtlich definiert, nicht definiert hingegen sind die Begriffe barrierearm und barrierereduziert. Dann nämlich sind meistens die Kriterien zur Erfüllung der DIN Norm nicht gegeben. Im Zweifelsfall ist es also wichtig, hier auf Begrifflichkeiten zu achten.  

Barrierearm bedeutet nicht barrierefrei und beschreibt nur einen Teil dessen, was technisch erforderlich ist. Das kann im juristischen Sinne von Bedeutung sein, zum Beispiel wenn ein Makler oder Wohnungsverkäufer mit dem Merkmal barrierefrei wirbt, muss dies auch den gesetzlichen Anforderungen genügen – beim Begriff barrierearm oder barrierereduziert ist das hingegen nicht der Fall.  

Das A und O beim Wohnen im Alter: Badezimmer und Dusche

Das Hauptproblem stellt meistens das Badezimmer dar. Hier ist meistens wenig Bewegungsfläche vorhanden und nicht selten befindet sich im Badezimmer noch eine Duschkabine, in die man nur sehr umständlich einsteigen kann. Ebenerdige Duschkabinen sind noch nicht allzu lange auf dem Markt, im Falle körperlicher Beeinträchtigungen aber ungemein hilfreich. Wird die Dusche barrierefrei geplant, sollte sie bodengleich eingebaut und mit einem rutschemmenden oder rutschfesten Belag versehen werden. Ein Haltegriff in der Dusche ist ebenfalls wichtig und schnell angebracht.

Auch die Badewanne sollte in diesem Zuge barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise als Sitzbadewanne. Alternativ kann sie mit einem Badewannenlift ausgestattet werden. Möglich ist auch der Umbau von Badewanne zu barrierefreier Dusche. Soll das Badezimmer nach DIN 18040 altengerecht umgerüstet werden, erfordert dies meist aufwendige und umfangreiche bauliche Maßnehmen.

WC behindertengerecht umbauen

Auch das WC spielt eine wichtige Rolle beim altersgerechten Wohnen. Muss ein Rollstuhlfahrer das WC benutzen, sollte daneben ausreichend Platz bleiben. Sowohl beim Badezimmer als auch beim WC ist darauf zu achten, dass die Armaturen ergonomisch gestaltet sind. Eine Toilettenerhöhung plus Haltegriff direkt daneben vereinfachen das Benutzen auch für Menschen mit Handicap.

Das Herzstück der Wohnung: die Küche

Auch die Küche muss barrierefrei sein – das bedeutet, dass für den Bewohner alles gut erreichbar sein sollte. Für Arbeiten in der Küche sind Arbeitsstühle praktisch, die unter der Arbeitsplatte  verstaut werden können. Schubladen zum Ausziehen sind praktischer als Schränke, höhenverstellbare Oberschränke und Arbeitsplatten erleichtern nicht nur Rollstuhlfahrern die Küchenarbeit.

Die Wohnung barrierefrei umbauen – was ist zu beachten?

Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, stellt sich die Frage, wer eigentlich zum Umbau berechtigt ist. Gesetzlich ist dies so geregelt, dass der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zum Umbau in barrierefreies Wohnen einfordern kann, sollte ein berechtigtes Interesse vorhanden sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein Bewohner der Wohnung eine körperliche Einschränkung oder Behinderung hat. Verweigern kann der Vermieter dies nur in besonderen Fällen, die gesetzlich geregelt sind. Zum Beispiel dann, wenn die Umbaumaßnahmen in die Bausubstanz des Gebäudes eingreifen würden, so wie dies bei einem Hublift oder beim Entfernen von Türschwellen der Fall wäre.

Barrierefreies Wohnen – ein paar Tipps

Es muss nicht immer gleich ein aufwendiger Umbau sein. Auch mit kleinen Maßnahmen kannst du die Wohnung sicherer gestalten. Herumliegende Dinge können schnell zu Stolperfallen werden. Alles, was also auf Treppenstufen oder auf dem Boden im Weg steht, sollte rigoros entfernt werden. Sich wellende Teppiche oder rutschige Fußabstreifer sollten entweder entfernt oder aber mit rutshemmender Folie versehen werden.

Zudem gibt es viele Hilfsmittel, die älteren Menschen den Alltag erleichtern: Mobilitätshilfen, Sitzerhöhungen, Haltegriffe, Anziehhilfen oder Zuknöpfhilfen für Jacken etc.

Altersgerechte Sitzmöbel und Betten erleichtern das Aufstehen. Haben Polstermöbel beispielsweise kurze Beine, können sie durch das Anbringen höheren Beine erhöht und deren Benutzung vereinfacht werden.

Fördermöglichkeiten für altersgerechtes Wohnen

Barrierefreies Wohnen kann bezuschusst werden, zum Beispiel von der Pflegekasse oder von der KfW. Letztere bietet ein Programm altersgerechtes Umbauen an. Bei den Pflegekassen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Menschen mit Pflegegrad 4000 Euro Zuschuss pro Jahr. Damit soll die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglicht bzw. erleichtert oder die Selbständigkeit der zu pflegenden Person wiederhergestellt werden.

Fazit

Menschen, die aufgrund ihres Alters nur noch eingeschränkt mobil sind, können durch gezielte Anpassung der baulichen Gegebenheiten deutlich länger in ihrer Wohnung bleiben. Begrifflichkeiten wie barrierearm, barrierereduziert und altersgerechtes Wohnen sind rechtlich nicht definiert. Barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen hingegen wird in der DIN Norm 18040-2 genau definiert. Für eine Förderung der KfW ist das relevant, während die Pflegekasse auch einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen gewährt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Quellen

https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/
https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/wohnen/basiswissen-barrierefreies-wohnen.html
https://nullbarriere.de/wohnungsanpassung-massnahmen.htm
https://barrierefrei.de/news/barrierefrei-und-barrierearm-wo-liegt-der-unterschied.html 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html

Kommentar von Susanne M. |

Wer sich in jungen oder mittleren Jahren ein Haus oder eine Wohnung kauft, achtet wohl kaum auf die Barrierefreiheit. Das war auch bei mir so, als ich mein derzeitiges Zuhause erwarb.
Solange ich nicht auf einen Rollstuhl angewiesen bin, kann ich wohl hier wohnen bleiben. Doch spätestens, wenn ein Rollator nicht mehr ausreicht, um mich fortzubewegen, muss ich aus dieser Wohnung raus. Bei mir ist beispielsweise der Flur recht schmal und das Bad sehr klein. Andererseits verfügt es über eine nahezu ebenerdige Dusche mit rutschfestem Belag. Es fehlen also nur ein paar Haltegriffe und evtl. ein klappbarer Duschsitz.

Natürlich ist eine barrierefreie Wohnung im Alter viel wert. Doch was ist, wenn man diese nicht mehr selbstständig verlassen kann, weil es weder einen Aufzug noch einen Treppenlift im Haus gibt? Dann wird man leicht zum Gefangenen in den eigenen vier Wänden oder ist stets auf die Hilfe anderer angewiesen.

Bitte rechnen Sie 3 plus 3.
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