Hilfsmittel in der häuslichen Pflege - Hilfsmittel in der häuslichen Pflege
Wenn du oder dein Angehöriger pflegebedürftig und in einen Pflegegrad eingestuft worden sind, kommst du am Sänitätshaus nicht vorbei. Angefangen bei Verbrauchsartikeln für die tägliche Hygiene über spezielle Strümpfe oder Krücken bis hin zu Rollator, Rollstuhl oder Pflegebett - im Sanitätshaus gibt es alles, was die Pflege erleichtert. Vieles davon bekommst du auf Rezept, manches aber auch nicht. Einige Hilfsmittel werden nur geliehen, andere musst du kaufen und aus hygienischen Gründen behalten, auch wenn sie nicht mehr benötigt werden. Im Folgenden bekommst du eine kleine Einführung ins Thema Hilfsmittel für die Pflege, damit du weißt, worauf du achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Wer zahlt was?
Zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln gibt es einen Unterschied: Pflegehilfsmittel musst du bei der Pflegekasse beantragen. Sie dienen per Definition der Erleichterung der Pflege. Anspruch hast du, wenn ein entsprechender Pflegegrad vorliegt. Dabei wird nochmals unterschieden zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe) und technischen Pflegehilfsmitteln, das sind zum Beispiel Hausnotrufsysteme oder Pflegebetten.
Für Hilfsmittel bekommst du dagegen den Zuschuss von der Krankenkasse. Sie dienen dem Ausgleich einer Behinderung. Das sind beispielsweise Hörgeräte oder Prothesen. Bedingung ist eine ärztliche Verordnung. Welche Hilfsmittel das im Einzelfall sein können, kannst du im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis nachlesen. Dort sind die Hilfsmittel in Produktgruppen unterteilt. Jedem Hilfsmittel ist eine Nummer zugewiesen. Festgelegt ist dabei auch, für welche dieser Hilfsmittel du eine zusätzliche Genehmigung der Kasse einholen musst. Grundsätzlich gilt also: Was medizinisch notwendig ist, verordnet dir der Arzt.
Häufig benötigte technische, sogenannte "Reha-Hilfsmittel", sind zum Beispiel auch
- Gehhilfen
- Rollatoren
- Rollstühle
- Pflegebetten
- Toilettenstühle
- Toilettensitzerhöhungen
- Badewannenlifter
- Wechseldruckmatratzen
- Klickrampen
- Patientenlifter
Treppenlifte gehören übrigens nicht in die Kategorie "Hilfsmittel". Sie fallen unter "Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit" und werden aus einem anderen, speziell dafür vorgesehen, Topf gefördert.
Für rezeptpflichtige Pflegehilfsmittel gibt es Vereinbarungen zwischen Pflegekassen und Sanitätshäusern oder entsprechenden anderen von der Kasse zugelassenen Dienstleistern. Dadurch musst du nicht in Vorleistung gehen, weil direkt mit der Kasse abgerechnet werden kann. Lediglich zehn Prozent des Preises (und mindestens fünf Euro) musst du im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung selbst bezahlen. Manche Produkte speziell fürs Badezimmer sind auch frei verkäuflich und haben keinen speziellen medizinischen Nutzen, sondern dienen allein dem Komfort - diese sogenannte "weiße Ware" musst du selbst bezahlen.
Kasse zahlt nur Standardmodelle
Allerdings musst du beachten, dass das Budget für bestimmte Hilfsmittel begrenzt ist und auch Luxusausführungen von manchen Reha-Hilfsmitteln nicht komplett bezahlt werden. Hier gilt der Grundsatz: "Das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden." Genehmigt die Kasse also beispielsweise einen Rollator, dann geht es um das "Standardmodell" ohne zusätzlichen Schnickschnack. Würde beispielsweise die Krankenkasse einen Rollator für rund 80 Euro genehmigen, du suchst dir aber die Edelausführung für 350 Euro im Sanitätshaus aus, dann musst du 270 Euro aus eigener Tasche dazugeben.
Auch, wenn du einen zweiten, zusätzlichen Rollator möchtest, musst du diesen in der Regel selbst bezahlen - außer, wenn er unbedingt benötigt wird. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung sich im Hochparterre befindet, und ein zweiter Rollator beim Ausgang platziert werden muss, weil die Stufen mit Rollator nicht zu überwinden sind.
Die Abrechnungspreise der verschiedenen Krankenkassen variieren. Übernimmt Krankenkasse A zum Beispiel rund 80 Euro für einen Rollator, kann Krankenkasse B dagegen um die 100 Euro übernehmen. Auch bei Rollstühlen oder Badewannenliftern variiert die Höhe der Abrechnungspauschale von Kasse zu Kasse.
Ärztliche Verordnung reicht in bestimmten Fällen nicht aus
Kleinere und entsprechend günstigere Produkte, wie etwa Duschhocker oder einen Gehbock, dürfen Sanitätshäuser einfach gegen Vorlage der ärztlichen Verordnung herausgeben. Sehr teure Hilfsmittel, wie etwa ein Pflegebett oder auch eine Wechseldruckmatratze kann der Arzt zwar verordnen. Trotzdem muss dafür stets zusätzlich noch ein sogenannter "Erhebungsbogen" für die Kasse ausgefüllt werden. Darauf werden sehr spezielle Einzelheiten abgefragt, die nur von Fachpersonal beantwortet werden können.
Spezieller Erfassungsbogen fragt medizinisch relevante Details ab
Wenn es beispielsweise um eine Wechseldruckmatratze zur Vorbeugung von Dekubiti geht, gibt es den speziellen "Dekubitus-Erfassungsbogen". Die Fragen beziehen sich auf die Art der Wundversorgung, die Dokumentation von Hautschäden und bestimmte Eigenschaften einer eventuell bereits bestehenden Wunde. Außerdem muss mithilfe einer festgelegten Skala das Dekubitus-Risiko eingeschätzt und ein Vorschlag für eine eine effektive Versorgung gemacht werden. Deshalb füllen der Pflegedienst, der Arzt oder eine andere ausgebildete Fachkraft diese Erhebungsbögen für die Krankenkasse aus. Du musst lediglich wissen, dass dieser Bogen bei größeren Hilfsmitteln für eine Genehmigung zwingend erforderlich ist.
Pflegedienst hilft
Den Erhebungsbogen Pflegebetten oder Wechseldruckmatratzen füllt meistens der Pflegedienst aus, welcher den Pflegebedürftigen zuhause mitversorgt. Außerdem kann der Pflegedienst Hinweise geben, welche Hilfsmittel für die tägliche Pflege nützlich sein könnten.
Größere Hilfsmittel brauchen längere Bearbeitungszeit
Es zieht sich, bis größere Hilfsmittel schlussendlich auch an Ort und Stelle sind. Sanitätshäuser dürfen bei den Kassen keinen Druck machen - die Angehörigen schon! Wenn die Bearbeitungszeit zu lang ist, kann eine freundliche Nachfrage oder der Hinweis auf die Notwendigkeit einer schnellen Bearbeitung beim zuständigen Sachbearbeiter durchaus helfen. Denn du weißt am besten, wie dringend dein Angehöriger ein bestimmtes Hilfsmittel braucht.
Sanitätshaus ist für die Wartung zuständig
Wenn du beispielsweise ein Pflegebett, einen Rollator oder einen Rollstuhl bekommst, dann ist das Sanitätshaus für die Wartung zuständig. Geht etwas kaputt oder funktioniert es nicht richtig, übernimmt die Reperatur das Sanitätshaus. Allerdings: Bei manchen Produkten, beispielsweise bei einem Standardrollator, sind oft die Wartungskosten in Bezug zum Neupreis unverhältnismäßig hoch. Deshalb ist in solchen Fällen die gängige Praxis, dass ein defekter Rollator einfach gegen einen neuen ausgetauscht wird.
Nicht jedes Sanitätshaus arbeitet mit jeder Kasse zusammen
Es kann dir passieren, dass ein Sanitätshaus dich an einen anderen Anbieter verweist. Das liegt daran, dass nicht jedes Sanitätshaus mit jeder Kasse eine entsprechende Vereinbarung hat. Das ist also ganz normal und hat nichts mit schlechtem Service zu tun. Manche Anbieter haben sich sogar komplett auf eine Art von Hilfsmitteln spezialisiert. Das liegt unter anderem daran, dass die Krankenkassen für manche Hilfsmittel Ausschreibungen vornehmen, um dann mit dem günstigsten Anbieter zusammenzuarbeiten. Deshalb gibt es beispielsweise Inkontinenzmaterial nur von einer begrenzten Anzahl von Herstellern übers Kassenrezept.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für sogenannte "Hilfsmittel zum Verbrauch" brauchst du kein Rezept vom Arzt vorzulegen. Sofern die Einstufung in einen Pflegegrad stattgefunden hat reicht es, wenn du die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse beantragst. Dann stehen 40 Euro pro Monat zur Verfügung. Damit kannst du Folgendes bezahlen:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Saugende Einmal-Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
- Schutzbekleidung (Schürzen, die den Pflegenden vor Verunreinigung schützen)
In den meisten Fällen rechnen die zugelassenen Sänitätshäuser direkt mit der Pflegekasse ab. Du musst also nicht in Vorleistung gehen. Lediglich wenn der Bedarf die Kosten von monatlich 40 Euro übersteigt, musst du den Rest selbst bezahlen.
Sanitätshäuser fragen
Erster Ansprechpartner in allen Fragen zu Hilfsmitteln sind die Sanitätshäuser. Auch, wenn du ein bestimmtes Hilfsmittel brauchst, aber noch keine ärztliche Verordnung für ein bestimmtes Produkt hast, können dir die Experten dort beratend zur Seite stehen. Denn: Wenn du beispielsweise einen Rollator möchtest, kann es passieren, dass eine ärztliche Verordnung abgelehnt wird - weil dort vielleicht nur "Gehunsicherheit" als Diagnose angegeben wird. Die Kassen brauchen für die Genehmigung aber auf dem Rezept die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels und die genaue Diagnose. Sie können dir genau sagen, was auf dem Rezept des Arztes stehen muss.
Quellen
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-ist-das-eigentlich-6889
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-ihre-beteiligung-an-den-verschiedenen-leistungen-11107
Kommentar von Vera Jablonski |
Meine alleinstehende Mutter kann mittlerweile leider nicht mehr alleine wohnen, deshalb habe ich sie zu mir geholt. Doch die Welt der Pflege ist neu für mich. Daher meine Frage: Gibt es eine zentrale Stelle, die mir sagen kann, welches Hilfsmittel oder welches Pflegehilfsmittel ich wo beantragen muss? Ich nehme an, die Vorschriften ändern sich von Bundesland zu Bundesland oder hängt das nur von der jeweiligen Kranken-, beziehungsweise Pflegekasse ab? Wenn noch keine Einstufung in den Pflegegrad stattgefunden hat, kann ich doch trotzdem im Sanitätshaus einkaufen, richtig? Aber ich nehme an, dass ich dann alles selbst zahlen muss und das Sanitätshaus nicht wie im Artikel erwähnt mit der Pflegekasse abrechnet.
https://alterix.com/de/weitere-themen/pflegegrad-co/hilfsmittel-in-der-h%C3%A4uslichen-pflege-1170.html