Treppenlift steuerlich absetzen

Treppenlifte sind teuer – mit 3000 Euro musst du mindestens rechnen, je nach Typ und baulicher Situation können es auch 15000 Euro oder noch mehr werden. Da kannst du finanzielle Unterstützung gut gebrauchen. Hilfe gibt es auch vom Finanzamt. Hier steht alles, was du dazu wissen musst.

„Außergewöhnliche Belastungen“ ist das Zauberwort. Das sind Ausgaben, so steht es im Einkommensteuergesetz (§33, Abs. 2), denen sich der Steuerzahler „aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.“ Keine Frage: Wer eine Treppe aus körperlichen Gründen nicht benutzen kann, der kann sich dem Kauf eines Treppenliftes „aus tatsächlichen Gründen“ nicht entziehen. Die finanzielle Belastung ist da.

Das scheint eindeutig zu sein, die Finanzämter akzeptieren den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung aber erst seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom Dezember 2009. Ein Finanzamt hatte in einem Fall argumentiert, von einer Belastung könne keine Rede sein, weil der Steuerzahler für sein Geld ja einen Gegenwert bekommen habe. Der Finanzhof wies das mit der Begründung zurück, der Zwang zum Umbau des Hauses sei so stark, dass die Erlangung eines Gegenwertes keine Rolle spiele.

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Notwendigkeit nachweisen

Aber das Finanzamt will Beweise haben. Zumeist musst Du eine Schwerbehinderung nachweisen, was ja kein Problem ist, wenn du einen entsprechenden Ausweis hast. Verlangt wird aber auch ein ärztliches Attest, womöglich sogar ein amtsärztliches Attest. Notwendig ist ein Attest vor allem, wenn die medizinische Notwendigkeit eines Treppenliftes nicht ganz eindeutig ist. Leider wird dies von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt, so dass du dich am besten bei deinem Finanzamt erkundigst, was verlangt wird. So etwas erledigst du am besten schriftlich – wenn du eine mündliche Auskunft bekommst und der Mitarbeiter wechselt, sieht der neue Beamte die Sache womöglich anders.

Dies musst du frühzeitig in Angriff nehmen, denn es ist notwendig, dass du vor den Bauarbeiten vom Finanzamt eine Anerkennung des Projekts als außergewöhnliche Belastung bekommst. Damit dich das nicht zu viel Zeit kostet, kannst du aber gleichzeitig schon Kostenvoranschläge für den Treppenlift anfordern – es wird eine Weile dauern, bis du die im Briefkasten hast.

Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastung

Beim Blick auf das Steuerformular für die außergewöhnlichen Belastungen siehst du ab Zeile 13 auch den Pauschbetrag für behinderte Menschen. Je nach Grad der Behinderung sind das zwischen 310 und 1420 Euro, im Falle einer Erblindung sogar 3700 Euro. Nimmst du diesen Betrag in Anspruch, kannst du die Kosten für den Treppenlift noch als außergewöhnliche Belastung ansetzen, der darüber hinausgeht. Kostet dich der Treppenlift beispielsweise 6000 Euro und nutzt du bei einer 80-prozentigen Behinderung den Pauschbetrag von 1060 Euro, dann trägst du bei den außergewöhnlichen Belastungen in das Steuerformular in Zeile 47 noch den Betrag von 4940 Euro ein.

Wie viel du von den Kosten für den Treppenlift am Ende vom Finanzamt zurück bekommst, das hängt auch von deinen Einkommensverhältnissen ab. Von den außergewöhnlichen Belastungen wird nämlich ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen. Je nach Höhe des Einkommens, Zahl der Kinder und Familienstand – also verheiratet oder nicht – werden ein bis sieben Prozent der Gesamteinnahmen als zumutbarer Eigenanteil angesetzt. Also außergewöhnliche Belastungen zählen später auch Ausgaben für Betrieb, Wartung und Reparatur des Treppenlifts.

Handwerkerkosten geltend machen

Umstritten ist leider, ob Einbau, Wartung und Reparatur von Treppenlift als haushaltsnahe Dienstleistungen von Handwerkern geltend gemacht werden können. Offensichtlich wird auch dies nicht ganz einheitlich gehandhabt. Es empfiehlt sich, den Versuch zu unternehmen, den Betrag gleichzeitig bei den außergewöhnlichen Belastungen und bei den haushaltsnahen Dienstleistungen geltend zu machen und beim Finanzamt eine Prüfung zu beantragen, welche Lösung günstiger für den Steuerzahler ist. Wichtig ist bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, die Rechnungen aufzubewahren und niemals bar, sondern per Überweisung zu bezahlen.

Quellen

Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen. Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 23.12.2020, online unter: https://nullbarriere.de/foerderangebote-hausbau-hauskauf.htm
Deutsche Seniorenliga e.V.: Ratgeber Treppenlifte, Bonn o.J., online unter: https://www.deutsche-seniorenliga.de/infomaterial.htm 
Einkommensteuergesetz, online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
Steuererleichterungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen beantragen, Homepage des Hamburger Vereins „Barrierefrei Wohnen“, https://www.online-wohn-beratung.de/finanzielle-hilfen-kostenuebernahme/foerdermittel-und-zuschuesse-fuer-das-altersgerechte-und-barrierefreie-(um-)-bauen/steuererleichterun
Treppenlift steuerlich absetzen – das müssen Sie beachten, aus: Ratgeber Treppenlift GmbH: Treppenlift Ratgeber, online unter: https://www.treppenlift-ratgeber.de/kosten-finanzierung/zuschuesse/steuerliche-absetzbarkeit.html
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V: Was sind außergewöhnliche Belastungen, April 2020, online unter: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-sind-aussergewoehnliche-belastungen.html

Kommentar von Mattes Jaseki |

Mein Mann hatte vor kurzem einen Motorradunfall und sitzt jetzt wahrscheinlich für den Rest seines Lebens im Rollstuhl, weshalb wir auf der Suche nach Informationen nach einem finanziellen Zuschuss zum Treppenlift. Wir warten auf Angebote von verschiedenen Anbietern. Aber mein Mann hat noch keinen Schwerbehindertenausweis. Wir haben wie von euch geraten, unser Finanzamt schriftlich gefragt, was noch nötig ist und die Antwort bekommen, dass die üblichen Regeln gelten würden. Was bedeutet das? Braucht man den Ausweis oder geht das auch mit Pflegestufe?

Bitte addieren Sie 5 und 2.
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