Treppenlift: Geld von der Pflegekasse

Wenn du ihn wirklich brauchst, musst du den Treppenlift nicht alleine bezahlen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich finanziell unterstützen zu lassen; an erster Stelle sind die Kranken- und Pflegekassen zu nennen. Hier erfährst du, wie es geht und worauf es ankommt.

Inhaltsverzeichnis

Unter welchen Bedingungen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zum Treppenlift?

An zwei zentrale Voraussetzungen sind die Zuschüsse der Pflegekassen gebunden. Erstens musst du auf den Treppenlift wirklich angewiesen sein. Die Pflegekassen gehen davon aus, dass dies so ist, wenn du pflegebedürftig bist. Und zweitens muss der Treppenlift deine Lebensbedingungen wirklich verbessern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist übrigens der Paragraf 40 (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) des Sozialgesetzbuches XI.

Was heißt das nun im Einzelnen? Ob du pflegebedürftig bist oder nicht, das entscheidest du nicht alleine. Wie bei der Pflegeversicherung generell ist es notwendig, dass ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes die Pflegebedürftigkeit feststellt. Bist du noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft, setzt du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung – zu jeder Krankenversicherung gehört auch eine angegliederte Pflegeversicherung. Diese leitet das Einstufungsverfahren ein.

Was ist mit der Verbesserung der Lebensbedingungen gemeint? Nach dem Gesetz sollen die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern. Es geht darum, dass sowohl der Pflegebedürftige als auch die pflegende Person nicht überfordert werden. Es ist also nützlich, wenn du darstellts, wie die Pflegeperson ohne Treppenlift überfordert wird.

Ein Zuschuss kann auch bewilligt werden, wenn durch einen Treppenlift eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder gesichert wird. Gemeint ist, dass dadurch ein Umzug in ein Pflegeheim oder eine andere Einrichtung mit Betreuung vermieden wird.

Der Zuschuss für den Treppenlift ist nicht zwingend an deine jetzige Wohnung gebunden. Wenn du zum Beispiel zu deinen Kindern umziehst, damit du von diesen betreut werden kannst, dann ist es ja gut möglich dass dort ein Treppenlift her muss, weil du dort ein Zimmer im Obergeschoss hast. Dann kannst du auch dann einen Zuschuss bekommen, wenn du in der bisherigen Wohnung keinen Treppenlift brauchtest. Denn mit dem Umzug erleichterst du die Pflege und verhinderst eventuell auch einen Einzug in eine Pflegeeinrichtung.

Hinweis

Im Jahre 2019 wurde die Klage einer Frau abgelehnt, die einen Treppenlift einbauen wollte, um in den Keller zu gelangen, wo sich ein Massagesessel und eine Hängeschaukel befanden. Das Gericht sah die Pflegekasse nicht in der Pflicht, einen Zuschuss zu zahlen, weil die Einrichtungen im Keller weder die Pflege erleichterten noch die selbstständige Lebensführung verbessere (Sozialgericht Osnabrück, 28.5.2019).

Wie viel Geld kannst du für den Treppenlift bekommen?

Wie teuer der Treppenlift auch immer sein mag, die absolute Obergrenze für den Zuschuss beträgt 4000 Euro. Außerdem musst du auf jeden Fall einen Eigenanteil tragen, und zwar mindestens 10 Prozent der Kosten. Der Eigenanteil soll allerdings 50 Prozent deines Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Was heißt das in absoluten Zahlen?

Kostet der Lift, weil es eine unkomplizierte und kurze Treppe ist, nur 3500 Euro, dann beträgt dein Eigenanteil 350 Euro. Freilich hat die Pflegekasse einen Ermessensspielraum. Kostet der  Treppenlift 11000 Euro, wäre dein Eigenanteil 1100 Euro. Hast du aber nur Bruttoeinnahmen von 1700 Euro, darf der Eigenanteil eigentlich nicht höher sein als 850 Euro. Der Zuschuss ist aber auf 4000 Euro begrenzt – es bleibt also eine Lücke von 6150 Euro. Dann musst du entweder doch einen höheren Eigenanteil leisten, oder auf einen gebrauchten Treppenlift ausweichen oder nach weiteren Zuschussquellen suchen.

Einfacher wird es mit der Finanzierung, wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben. Dann kann nämlich jeder einzelne bis zu 4000 Euro bekommen, auch wenn nur ein gemeinsamer Treppenlift angeschafft wird. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 16000 Euro.

Wie gehst du genau vor?

Auf gar keinen Fall darfst du den Treppenlift bestellen, bevor du eine Zusage von der Pflegeversicherung hast. Aus mehreren Gründen ist es ja nützlich, sich vorab einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Den reichst du dann gemeinsam mit dem Antrag bei der Pflegeversicherung ein. Der Antrag braucht keine besonderen formalen Voraussetzungen zu erfüllen – du schreibst hinein, dass du einen Zuschuss brauchst und begründest das. Nützlich ist es, ein Foto von der Treppensituation beizulegen. In einem dringenden Fall kannst du versuchen, mit der Pflegekasse zu vereinbaren, schon vor der Entscheidung über den Zuschuss mit den Arbeiten zu beginnen, aber das sollte auf jeden Fall fest schriftlich vereinbart sein. 

Natürlich musst du der Pflegekasse gegenüber die Kosten nachweisen. Da ist der Kostenvoranschlag nützlich. Aber auch wenn du privat einen gebrauchten Treppenlift kaufst und einbauen lässt, kannst du den Zuschuss bekommen. Dann lässt du dir vom Verkäufer ein schriftliches Angebot machen und reservierst bei ihm den Lift – vor der Gewährung des Zuschusses darfst du ja nicht kaufen. Anrechnen kannst du auch die Lohnkosten, wenn du jemanden mit dem Einbau beauftragst. Auch von diesem brauchst du vorher einen Kostenvoranschlag. Bauen Angehörige oder Bekannte den Lift ein, kannst du Dinge wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall berücksichtigen. Zu den Kosten zählen auch Ausgaben für vorherige Umbauten im Treppenhaus, wenn diese notwendig werden sollten.

Tipp

Die Pflegekasse ist nicht dafür zuständig, die anderen Dinge im Zusammenhang mit dem Treppenlift zu regeln. Sie will nicht sehen, dass du eine Einwilligung vom Hauseigentümer oder bei Eigentumswohnungen von der Eigentümergemeinschaft hast, aber du musst dies als erstes klären. Bekommst du einen Zuschuss und kannst den Treppenlift dann doch nicht einbauen, musst du den Zuschuss zurückzahlen.

Und wann bekommst du nichts?

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss für den Treppenlift nur, wenn niemand anders dazu verpflichtet ist. Wenn du einen Treppenlift nach einem Arbeitsunfall brauchst, dann ist erst einmal die Unfallversicherung gefordert. Wenn der Treppenlift dir dazu verhilft, dass du am Arbeitsleben teilnehmen kannst, wendest du dich zuerst an den zuständigen Rehabilitationsträger. Das kann ebenfalls die Unfallversicherung sein, aber auch die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur.

Genau und im Detail geprüft werden muss die Situation, wenn es vorher schon einen Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gab, etwa für den Einbau einer bodengleichen Dusche. Dann gibt es einen neuen Zuschuss nur, wenn in der Zwischenzeit eine Veränderung der Pflegesituation eingetreten ist.

Keinen Zuschuss bekommst du, wenn du in einem Alten- oder Pflegeheim wohnst, das gewerbsmäßig betrieben wird. In dem Fall solltest du dich an den Vermieter wenden. Keinen Zuschuss bekommst du auch, wenn dein Wohnsitz nicht in Deutschland ist. Für Reparaturen eines Treppenliftes gibt es ebenfalls keinen Zuschuss von der Pflegekasse.

Quellen

Bundesverband Verbraucherzentralen: Treppenlift: Tücken teurer Technik, online unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/treppenlifte-tuecken-teurer-technik-10711
Deutsche Seniorenliga e.V.: Ratgeber Treppenlifte, Bonn o.J., online unter: https://www.deutsche-seniorenliga.de/infomaterial.html
Ehrmann, Yvonne: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional, online unter: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/wohnumfeldverbessernde-massnahmen_idesk_PI434_HI905753.html
Kein Kostenzuschuss der Pflegeversicherung für Treppenlift in den Keller, Urteil des Sozialgerichts Osnabrück, online unter: https://www.kostenlose-urteile.de/SozG-Osnabrueck_S-14-P-917_Kein-Kostenzuschuss-der-Pflegeversicherung-fuer-Treppenlift-in-den-Keller.news27829.htm
Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung: Ein- und Zweifamilienhäuser fit für’s Alter, Hannover 2009
Treppenlift: Kassen müssen Reparaturkosten nicht übernehmen, online unter: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/treppenlift-kassen-muessen-reparaturkosten-nicht-uebernehmen_242_427310.html

Kommentar von Paula Pablonski |

Wir versuchen gerade herauszufinden, wie wir die Kosten eines Treppenlifts am besten stemmen können, denn auch wenn er nicht lang ist und die Treppe gerade ist, sind wir auf den Zuschuss angewiesen. Da ich Alleinverdiener bin und meine Frau nur eine Minimalrente erhält. Der von ihnen erwähnte Eigenanteil müsste der dann von meiner Frau, der Pflegebedürftigen kommen oder kann auch ich den übernehmen? Ihr Rechenbeispiel hört sich an, als ob man die zehn Prozent auf einmal zahlen muss. Ginge das vielleicht auch auf Raten? Und was wären weitere Zuschussquellen?

https://alterix.com/de/weitere-themen/treppenlift/treppenlift-zuschuesse-kranken-und-pflegeversicherung-1206.html

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